Crash-Zeit! 0,4 Euro-Cent – das ist alles, was heute nach einem Gerichtsurteil von der Steinhoff-Aktie bleibt. DER AKTIONÄR hatte es gestern angekündigt: Es wird ein ganz wichtiger Tag für Anleger der von einem Milliarden-Bilanzskandal schwer erschütterten Holdinggesellschaft. Das Ergebnis spiegelt sich im Kursverlauf wider.
Ein Gericht in Amsterdam hatte heute zu entscheiden, ob der Restrukturierungsplan (WHOA) von Steinhoff und seinen Gläubigern gegen den Willen der Anleger umgesetzt werden darf. Nun steht das Urteil fest: Der Plan darf umgesetzt werden. Das Ganze wird voraussichtlich bis zum 30. Juni durch sein.
Die Steinhoff-Aktie, die ohnehin nur noch bei 1,5 Cent stand, bricht einmal mehr massiv ein – letzter Stand: 0,4 Cent.
Für Anleger bedeutet das Urteil eine Quasi-Enteignung. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hatte nach der mündlichen Verhandlung noch geschrieben, diese sei aus ihrer Sicht zufriedenstellend verlaufen. Außerdem hieß es in einem Newsletter: „Aus unserer Sicht hat das Gericht genügend Argumente, um dem Restrukturierungsplan die Zustimmung zu verweigern. Ob das Gericht den Argumenten und Bedenken von uns folgt, wird sich zeigen.“ Abhängig vom Urteil werde man mit Anwälten zeitnah über die nächsten Schritte beraten.
Nun also doch das Urteil pro Restrukturierungsplan.
Steinhoff ist völlig überschuldet, hat rund zehn Milliarden Euro Verbindlichkeiten. Gläubiger hatten sich zuletzt geweigert, Kredite zu verlängern.
Das Urteil ist der nächste Schock für die verbliebenen Steinhoff-Anleger. Seit Jahren geht es abwärts mit dem Steinhoff-Kurs, unterbrochen nur durch kurze Erholungsphasen. Es ist nun wieder einmal Zeit für den Hinweis, dass DER AKTIONÄR stets auf das hohe Totalverlustrisiko bei Steinhoff hingewiesen hat und auch aufgrund der komplexen rechtlichen Situation von einem Kauf der Aktie abgeraten hat. Ob die heutige Entscheidung schon das endgültige Todesurteil für die Steinhoff-Aktie war, bleibt abzuwarten. Allerdings dürfte es nun kaum noch (juristischen) Spielraum geben.