Steinhoff-Anleger stehen – mal wieder – vor dem drohenden Totalverlust. Knapp unter drei Cent hat sich der Kurs der von einem Milliarden-Bilanzskandal schwer erschütterten Retail-Holdinggesellschaft zuletzt eingependelt. Doch einige Anleger wollen sich offenbar nicht damit abfinden, dass Steinhoff bald komplett seinen Gläubigern gehören könnte.
80 Prozent Verwässerung sollen Anleger entsprechend einem Vorschlag von Steinhoff akzeptieren – damit Kredite einmal mehr verlängert werden. Der Anteil, der Anlegern noch bliebe, wäre voraussichtlich nicht mehr börsennotiert, also praktisch kaum handelbar. In den vergangenen Jahren haben sich einige Steinhoff-Beteiligungen aber solide entwickelt. Kein Wunder also, dass sich unter Anlegern Unmut regt – auch gegen das aktuelle Steinhoff-Management. Schließlich steht eine Quasi-Enteignung im Raum, die mit gutem Willen vonseiten der Gläubiger womöglich nicht zwingend notwendig wäre.
Der Verein Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hat diese Woche jedenfalls zur „Interessenbündelung“ aufgerufen. Es sei eine Prüfung der Angemessenheit des Steinhoff-Vorschlags und damit „eine umfassende Unternehmensbewertung erforderlich, die aber offensichtlich nicht eingeholt wurde“. Zudem sei „nicht nachvollziehbar“, ob Steinhoff Angebote für seine Beteiligungen eingeholt habe.
IPO auf Eis
Aus Anleger-Sicht wären Teilverkäufe von Steinhoff-Beteiligungen und eine Umschuldung der bessere Weg. Stattdessen hat Steinhoff jüngst den Börsengang von Mattress Firm wegen „anhaltender Marktvolatilität“ auf Eis gelegt.
Steinhoff hat rund 10 Milliarden Euro Schulden und soll dafür etwa 10 Prozent Zinsen zahlen. Sollten Anleger ihrer Quasi-Enteignung nicht zustimmen, hat Steinhoff eine mögliche Insolvenz in Aussicht gestellt.
Das Steinhoff-Management um Louis du Preez konnte in den vergangenen Jahren einige Herausforderungen meistern. Deutlich günstigere Zinssätze zu bekommen, dürfte aber schwierig sein, weil es bestehende Verpflichtungen gibt und zudem inzwischen der risikolose Zins massiv gestiegen ist. Dementsprechend mehr müssen schwierige Fälle wie Steinhoff (überschuldet, ohne geprüfte Abschlüsse und Analysten-Bewertungen) auf den Tisch legen.
Bereits seit Jahren ist klar: Die Gläubiger haben Vorrang bei Steinhoff – und nichts zu verschenken. DER AKTIONÄR hat stets davor gewarnt, dass Fälle wie Steinhoff sehr selten mit einem Happy End für Anleger ausgehen und dass ein deutlich erhöhtes Totalverlustrisiko besteht. Falls dem Steinhoff-Management keine schwerwiegenden Fehler oder Versäumnisse nachzuweisen sind, könnte der Kampf gegen den Enteignungsvorschlag die letzte Schlacht für Steinhoff-Anleger werden. Kein Kauf.