Der Kurssprung währte wieder einmal nur kurz. Am vergangenen Donnerstag hatte Steinhoff mitgeteilt, dass die von einem Milliarden-Bilanzskandal schwer erschütterten Retail-Holdinggesellschaft die Frist zur Stellungnahme zum Restrukturierungsverfahren (WHOA) bis zum kommenden Montag, 17. April (18 Uhr), verlängert hat.
Der Kurs war daraufhin zeitweise rund 40 Prozent gestiegen. DER AKTIONÄR hatte bereits die Euphorie gedämpft mit dem Hinweis auf einen Artikel zu den bei Steinhoff üblichen Kursachterbahn-Fahrten (siehe weiterführende Beiträge am Artikel-Ende), aber auch erwähnt, dass die Nachricht einmal mehr einige Glücksritter anlocken dürfte, „die auf die oben erwähnten Vergleichsbemühungen spekulieren“. Am Freitag ging es zunächst prompt wieder aufwärts. Die Idee einiger Spekulanten dürfte gewesen sein: Wenn Steinhoff die Frist verlängert, wird hinter den Kulissen womöglich doch verhandelt.
Am Freitag folgte jedoch nach dem erneuten Kursanstieg prompt auch wieder ein deutlicher Rücksetzer. Auslöser dürfte eine Stellungnahme der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) gewesen sein. Diese hat in einem Newsletter zur Verlängerung geschrieben: „Aus Sicht unserer niederländischen Anwälte dürfte dies kein Entgegenkommen gegenüber den Stakeholdern sein.“ Vielmehr werde Steinhoff vermutlich aufgrund der Vielzahl der eingereichten Fragen im Rahmen des anstehenden Verfahrens mehr Zeit brauchen, um diese „mehr oder weniger zu beantworten“.
Die SdK schreibt weiter: „Derzeit ist leider davon auszugehen, dass Steinhoff den Sanierungsvorschlag wie vorgestellt auch vorlegen wird und somit weiterhin kein ernsthaftes Interesse an Gesprächen oder Verhandlungen mit den Aktionären besteht.“
Die SdK hatte, wie berichtet, unter anderem Fragen bezüglich des Vorgehens der Steinhoff-Führung und der Wertermittlung rund um die Steinhoff-Assets gestellt. Sollte sich Steinhoff einmal mehr nur sehr vage äußern, könnte das im anstehenden Restrukturierungsverfahren vor Gericht negativ ausgelegt werden.
Es bleibt also dabei: Von Verhandlungsbereitschaft seitens der Gläubiger ist bislang nichts bekannt. Auch Steinhoff selbst hat mit seinen Aktionären anscheinend mehr oder weniger abgeschlossen. Wie sehr Steinhoff-Anleger letztendlich zu ihren Gunsten in Form von Vergleichsbemühungen und rechtlichen Mitteln noch Einfluss nehmen können, ist ungewiss. Das Totalverlustrisiko bleibt enorm hoch.