Nach der Klatsche auf der Hauptversammlung, bleibt es ungemütlich bei der von einem Milliarden-Bilanzskandal schwer erschütterten Retail-Holdinggesellschaft. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat inzwischen verkündet, wie es nach der Ablehnung der Quasi-Enteignung aus ihrer Sicht weitergehen könnte.
Zuerst gab es aber einen Nachschlag in Richtung Steinhoff-Management. Dieses habe aus Sicht der SdK auf der Hauptversammlung „einen weitgehend ordentlichen Eindruck gemacht und sich zumindest generell bemüht, Fragen zu beantworten“, hieß es gegen Ende der Woche in einem Newsletter. Diese Formulierung dürfte in Zeugnissprache in etwa einem „Durchgefallen“ entsprechen. Tatsächlich schiebt die SdK in dem Schreiben nach: „Jedoch hat das Management in den letzten Monaten und Jahren offensichtlich jegliche Interessen der Aktionäre völlig außen vor gelassen.“ Die Kommunikation mit den Anlegern sei in den vergangenen Monaten „extrem schlecht“ gewesen. Steinhoff habe es versäumt, rechtzeitig auf die Probleme mit den Gläubigern hinzuweisen.
Hintergrund: Es hatte sich offenbar monatelang abgezeichnet, dass es nicht zu einer Einigung mit den Gläubigern kommen würde (Steinhoff ist überschuldet), doch erst Ende 2022 hatte Steinhoff kommuniziert, dass die Gläubiger nicht bereits sind, bei einer Restrukturierung der Schulden mitzuziehen. Die SdK will nun unter anderem in Deutschland ein Gerichtsverfahren wegen Verstoßes gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht anstrengen, sagte Dr. Marc Liebscher von der SdK nach der Hauptversammlung.
Die SdK will gegebenenfalls ein Restrukturierungsverfahren nach niederländischem Recht (WHOA) begleiten, um die Interessen der Anleger zu wahren. Und es wird eine Sonderprüfung vor dem niederländischen Handelsgericht angestrebt. „Wir sind weiterhin für Gespräche mit der Gesellschaft und auch den Gläubigern offen und sehen eine vergleichsweise Einigung derzeit als beste Option“, schreibt die SdK zudem. „Generell bitten wir jedoch, sich keine zu großen Hoffnungen auf einen Erfolg zu machen.“
Nach einer der kuriosesten Hauptversammlungen der Börsengeschichte bleibt abzuwarten, ob die Gläubiger ihr Angebot an die Aktionäre nachbessern. Es könnte aber auch zu einem Insolvenzverfahren kommen. Das Totalverlustrisiko bleibt enorm.