Der Kurs der Steinhoff-Aktie hat sich in den vergangenen Tagen bei unter zwei Cent eingependelt. Unterdessen warten Anleger weiter auf Details zum Quasi-Enteignungsvorschlag des Managements der von Milliarden-Bilanzskandal schwer erschütterten Retail-Holdinggesellschaft. Und Anlegerschützer hätten da ein paar Fragen.
Die Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger (SdK) will nicht nur genug Stimmen versammeln, um den Quasi-Enteignungsvorschlag auf der anstehenden Hauptversammlung abschmettern zu können. Vielmehr wird auch darauf gedrängt, dass das Steinhoff-Management endlich Details rausrückt. Gleich eine ganze Reihe Fragen hat die SdK daher Steinhoff zukommen lassen. Ganz oben: „Seit wann war dem Vorstand klar, dass wesentliche Gläubiger einer Verlängerung der Laufzeit der Darlehen über den 30. Juni 2023 hinaus nur zustimmen würden, wenn die Aktionäre einen erheblichen Sanierungsbeitrag leisten?“
Eine berechtige Frage, schließlich hatte sich der Quasi-Enteignungsvorschlag zuletzt nicht unbedingt abgezeichnet, sondern kam vielmehr ziemlich überraschend.
Außerdem will die SdK unter anderem wissen: Welche alternativen Szenarien zur Refinanzierung der am 30. Juni 2023 fälligen Finanzverbindlichkeiten hat der Vorstand geprüft? Wurden vollständige Verkäufe von Assets wie Pepco, Pepkor und Mattress Firm geprüft? Warum wurde der Börsengang der Mattress Firm abgesagt? Gab es ein professionelles Wertgutachten bezüglich der genannten Assets? Auf wie viele Millionen Euro an Zins- und Tilgungszahlungen würden die Gläubiger des Unternehmens bis zum 30. Juni 2025 verzichten, wenn der Sanierungsplan angenommen wird?
Und wie wurde eigentlich die Verteilung des zukünftigen Eigenkapitals zwischen Gläubigern und Aktionären im Falle der Annahme des Sanierungsplans festgelegt?
Falls Aktionäre den Vorschlag ablehnen sollten: Wurde bereits ein Gutachten für ein mögliches Insolvenzszenario eingeholt, wenn ja, von welcher Wirtschaftsprüfungs-/Rechtsanwaltskanzlei?
Alles berechtigte Fragen, die zeigen, dass die Kommunikation des Steinhoff-Managements zu wünschen übrig lässt. Ob der Einsatz der SdK sich letztendlich auszahlen wird, ist äußerst ungewiss. Das (rechtliche) Risiko ist praktisch nicht überschaubar. Fakt war und ist: Steinhoff ist überschuldet, die Interessen der Gläubiger haben Vorrang. Entscheidung in der Quasi-Enteignungsfrage: 22. März. Dann findet die Hauptversammlung in Amsterdam statt. Anschließend könnten Anleger ihr Glück wohl höchstens noch auf dem Klageweg versuchen, falls sich keine Mehrheit gegen den Vorschlag findet.