Der Steinhoff-Kurs liegt auf Wochensicht gut 30 Prozent im Plus – selbstredend auf Penny-Stock-Niveau. Rund 1,5 Cent wurden zuletzt wieder erreicht. Neben dem verbesserten Angebot an Anleger im Rahmen des Restrukturierungsverfahrens (DER AKTIONÄR berichtete) hat zuletzt auch ein Gutachten für positive Aufmerksamkeit gesorgt.
Ende März hatte die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) die Wirtschaftsexperten von B. Riley Faber mandatiert, um ein Gegengutachten zur Werthaltigkeit der Vermögenswerte im Steinhoff-Universum zu erstellen. Seit vergangenem Sonntag, 23. April, liege dieses Gegengutachten nun vor, teilte die SdK diese Woche ihren Mitgliedern mit. Der Entwurfsversion zufolge „sind die Aktionäre im Geld“. Das impliziert, dass der Gutachter zu dem Schluss gekommen ist, dass die Steinhoff-Assets mehr wert sein dürften als der aktuelle Börsenwert der Retail-Holdingggesellschaft.
Steinhoff hatte hingegen in der Vergangenheit unter anderem in Aussicht gestellt, eine Auflösung der von einem Milliarden-Bilanzskandal schwer erschütterten Retail-Holdinggesellschaft würde möglicherweise mit einem Totalverlust für Anleger enden. Ein Angebot mit einer 80-prozentigen Quasi-Enteignung wurde von Steinhoff als „fair“ für Anleger dargestellt, weil Steinhoff nun mal völlig überschuldet sei.
Quasi-Enteignung lange geplant?
Von SdK-Seite hieß es im Detail lediglich, dass der im Gutachten ermittelte Wert „signifikant“ über dem aktuellen Börsenwert liege. Allerdings dürfte beim Ausgang des Gutachtens natürlich auch der Auftraggeber eine Rolle spielen. Anleger, die bereits seit einiger Zeit den Eindruck haben, dass sie von Steinhoff und den Gläubigern übervorteilt werden sollen, dürften sich aber bestätigt sehen.
Das Ganze ändert nichts an den hohen rechtlichen Risiken. Die SdK krisitierte auch erneut, dass Steinhoff seine Anleger kaum noch informiert. Das WHOA-Verfahren sei etwas plötzlich eingeleitet, obwohl Steinhoff die dafür erforderlichen Gutachten laut eigener Auskunft noch gar nicht erstellt hatte, teilte die SdK mit.
Die Anlegerschützer wollen Anfang Mai in Amsterdam eine Sonderprüfung beantragen und auch die Gläubigerstruktur bei Steinhoff prüfen lassen, weil es Verdachtsmomente gebe, dass die Quasi-Enteignung der Steinhoff-Anleger lange geplant war.
Zu einer Hauptversammlung zur Abwahl der Steinhoff-Führung werde es aber wohl nicht kommen, weil die Zeit dafür voraussichtlich zu knapp sei.
Es bleibt ein zäher, intransparenter Prozess. Das Totalverlustrisiko ist enorm.