Das Todesurteil für die Steinhoff-Aktie kam vom Gericht, nun steht fest, wann der Stecker gezogen wird. Am 21. Juni hatte ein Gericht in Amsterdam zugestimmt, dass der Restrukturierungsplan (WHOA) von Steinhoff und seinen Gläubigern gegen den Willen der Anleger umgesetzt werden darf. Das bedeutet praktisch eine Enteignung für die bisherigen Anleger.
Bislang kann die Steinhoff-Aktie noch gehandelt werden. Weniger als einen Cent gibt es für einen Steinhoff-Anteil. DER AKTIONÄR schrieb gestern: „Wann die Aktie endgültig beerdigt wird, steht noch nicht genau fest. Lange dürfte es aber nicht mehr dauern.“ Inzwischen hat Steinhoff angekündigt: Am 26. Juli wird es in Amsterdam eine außerordentliche Hauptversammlung geben, auf der die Auflösung der Gesellschaft (Steinhoff) beschlossen werden soll.
Steinhoff zufolge wird auf die Auflösung automatisch ein Ende der Aktien-Notierung in Frankfurt folgen. Der Handel in Südafrika soll auf Antrag Steinhoffs dann ebenfalls eingestellt werden. Eine Ausschüttung für Anleger wird es nicht geben. Wer dann noch Steinhoff-Aktien hält, wird stattdessen mit ein paar CVRs (contingent value rights) abgespeist. Diese werden nicht börsengehandelt. Bei der im Fall Steinhoff letztendlich glücklosen Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) geht man „nicht davon aus, dass die CVRs jemals einen Wert erlangen werden“.
Ein erfolgreicher Aufstand der Kleinanleger (siehe weiterführende Beiträge am Artikel-Ende) ist diesmal ausgeschlossen. Aufgrund neu ausgegebener Aktien im Rahmen des Restrukturierungsverfahrens werden die Alt-Anleger nicht mehr die Mehrheit der Stimmen hinter sich vereinen können. Dementsprechend bleibt höchstens die Fragerunde zu Beginn der Hauptversammlung, um gegenüber der Steinhoff-Führung noch einmal Unmut zu äußern. Ändern würde das allerdings letztendlich nichts.
Die Auflösung der bisherigen Steinhoff-Holdinggesellschaft wird aller Voraussicht nach am 26. Juli beschlossen. Das wird der Tod der Steinhoff-Aktie. Damit endet diese Börsengeschichte fünfeinhalb Jahre nach einem gigantischen Bilanzskandal. DER AKTIONÄR hatte in den vergangenen Jahren immer wieder auf das enorme Totalverlustrisiko hingewiesen.