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18.09.2020 ‧ Adam Maliszewski

Wirecard: EY-Aufseher versagten – der Anfang vom Ende

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Wirecard

Aus den Sitzungen des Bundestags-Finanzausschusses ist bekanntgeworden, die unabhängige Abschlussprüferaufsichtsstelle Apas, die auch die angeschlossene Wirecard-Prüferin EY beaufsichtigt, war frühzeitig über bilanzielle Unstimmigkeiten bei dem Zahlungsdienstleister informiert, berichtet die Berliner Zeitung.

Wie das Blatt berichtet, hatte EY bereits am 13. Februar 2019 eine Warnung bezüglich erheblicher Unregelmäßigkeiten bei Wirecard an die Apas übermittelt. FDP-Finanzpolitiker Florian Toncar äußerte zu den Vorgängen aus der nicht öffentlichen Sitzung des Bundestags-Ausschusses: „Die Apas hat bestätigt, dass EY im Hinblick auf die Bilanz 2018 auf unerklärliche Vorfälle bei Wirecard in Singapur hingewiesen hat. Die Apas ist aber nicht gegen EY vorgegangen, weil sie die Meldung für ein regionales Problem gehalten hat.“

Wirecard (WKN: 747206)

Außerdem habe Wirecard damals selbst eine Untersuchung eingeleitet, daher habe die Apas keine Notwendigkeit mehr gesehen, der Sache nachzugehen. Toncar sagte der Zeitung weiter: „Das ist durchaus auffällig, denn solche Meldungen erfolgen eher selten und sind sicher keine Routine.“

Die Apas prüft die Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten von Abschlussprüfern bei Unternehmen von öffentlichem Interesse - dazu gehört auch die Wirecard AG. 

Hier zeigt sich das eklatante Versagen aller Prüfungsinstanzen. Aufgrund einer Anfrage des AKTIONÄR vom Ende Juni 2020, hatte der langjährige Wirecard-Prüfungsleiter der EY-München, wegen der „berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht“ keinen Kommentar abgeben. Er hatte über mehrere Jahre hinweg das Testat zum Jahresabschluss der Aschheimer erteilt. Letztendlich standen die EY-Mitarbeiter unter Apas' Aufsicht, die jedoch keine Maßnahmen ergriffen hat, um Schaden von Kunden, Gläubigern und Aktionären der Wirecard abzuwenden.

Der inzwischen aus dem DAX geflogene Zahlungsdienstleister hatte im Juni Luftbuchungen von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt und in der Folge Insolvenz angemeldet. Die Münchner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Unternehmen seit 2015 Scheingewinne auswies, und ermittelt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. EY steht unter erheblichen Druck, weil das Unternehmen die Jahresbilanzen bei Wirecard seit 2009 geprüft und testiert hatte. 


Der Insolvenzverwalter verwertet die Assets der Wirecard. Doch je mehr Fakten über die Prüfungsversagen und Versäumnisse der Aufsicht ans Tageslicht kommen, umso kleiner sind die Chancen auf nennenswerte Erlöse. Ein zügiger Verkauf wäre also im Interesse der Gläubiger, deren Forderungen sich auf 3,2 Milliarden Euro summieren.

Für etwaige Schadenersatzansprüche der Anleger sieht es dagegen ohnehin düster aus – dafür dürften die Erlöse aus der Zerschlagung des Konzerns hinten und vorne nicht reichen. Einige Kanzleien wollen daher den Wirtschaftsprüfer EY in die Pflicht nehmen.

(Mit Material von dpa-AFX)

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