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Varta: Der nächste wichtige Termin

Varta: Der nächste wichtige Termin
Foto: Marijan Murat/picture alliance/dpa
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Michael Schröder 23.09.2024 Michael Schröder

Auf der Terminseite stehen bei den heimischen Unternehmen zum Wochenstart kaum Termine auf der Agenda. Bei Varta findet eine außerordentliche Hauptversammlung statt. Der Vorstand wird virtuell über Lage der Gesellschaft berichten. Die Hintergründe sind bekannt: Das auf den Weg gebrachte Sanierungskonzept für den angeschlagenen Batteriehersteller bedeutet für Kleinaktionäre einen Totalverlust. Anlegerschützer wollen das verhindern.

AKTIONÄR-Leser wissen: Varta strauchelt bereits seit einiger Zeit und will im Überlebenskampf die Alt-Aktionäre aus dem Unternehmen drängen. Ermöglichen soll dies das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Ein Verfahren, bei dem die Interessen der Aktionäre ausgehebelt werden.

HV-Einladung

Der Unmut der freien Aktionärinnen und Aktionäre darüber ist groß: „Die Anwendung des Verfahrens zur kalten Enteignung der Anleger ist aus unserer Sicht missbräuchlich“, sagte der Vize-Präsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Klaus Nieding, der Deutschen Presse-Agentur. Nieding. Die Aktionäre seien bereit, dem Unternehmen zusätzliches Kapital zur Verfügung zu stellen. Sie wollten nichts anderes, als sich an der Kapitalerhöhung beteiligen zu dürfen. „Wenn das nicht gewünscht ist, wollen wir aber wenigstens erreichen, dass die bisherigen Aktionäre für den Verzicht auf die Bezugsrechte entschädigt werden.“

Ein schweres Unterfangen. „Wir hoffen, dass die freien Aktionäre am Ende noch in eine Lösung einbezogen werden“, so Nieding weiter. „Wir stehen seit längerem mit den Beratern der Gesellschaft in Kontakt und sind enttäuscht von deren Informationspolitik. Transparenz scheint dort ein Fremdwort zu sein“.

Aus Sicht Niedings müsste eine Einigung auch im Interesse des Konzerns sein: „Dann käme Ruhe in die Sache rein.“ Finde man keine Lösung, werde man alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausnutzen. „Das heißt, wir werden dann zu Gericht gehen - und das kann die Dinge deutlich verzögern. Das ist nicht im Interesse der Gesellschaft, nicht im Interesse der Aktionäre - und im Interesse der Arbeitnehmer und der Kunden ist es schon gar nicht.“

Nach Zustimmung aller notwendigen Parteien soll der Restrukturierungsplan nach Angaben von Konzernchef Michael Ostermann in der ersten Oktoberwoche, spätestens aber Mitte Oktober, beim zuständigen Sanierungsgericht eingereicht werden. Er rechne damit, dass alle Parteien dem Mitte August verkündeten Konzept nun mehrheitlich zustimmen werden. Das ermögliche ein deutlich schnelleres und einfacheres Verfahren. Damit könnte das Verfahren dann Ende des Jahres abgeschlossen sein „Spätestens aber Ende Januar“, so der Manager. Ist der Restrukturierungsplan rechtskräftig, erfolgt kurz drauf das Delisting.

Varta (WKN: A0TGJ5)

Die Zahl der Sanierungen unter StaRUG-Anwendung nimmt zu. Nicht nur der Fall Varta zeigt, dass dabei die Kleinaktionäre, die das bisherige Wachstum einer Gesellschaft zum Teil über viele Jahre mitfinanziert haben, am Ende leer ausgehen. Eine Lücke im Gesetz, die die Politik zeitnah schließen sollte. Das Bundesjustizministerium scheint dem Vernehmen nach begonnen zu haben, zu prüfen, ob das StaRUG wirklich das leistet, was sich der Gesetzgeber ursprünglich davon versprochen hat – auch wenn dies für die Varta-Aktionäre vermutlich zu spät kommen dürfte.

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