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Heute, 09:22 Michael Schröder

Varta: Details zum möglichen Fahrplan

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Varta

Der Zeitplan nimmt weiter Form an. Das Sanierungsverfahren bei Varta hat die nächste Hürde genommen: Nach Zustimmung aller notwendigen Parteien soll der Restrukturierungsplan nach Angaben von Konzernchef Michael Ostermann in der ersten Oktoberwoche, spätestens aber Mitte Oktober, beim zuständigen Sanierungsgericht eingereicht werden.

„Wir haben lange verhandelt und nun auch eine Lösung mit den Schuldscheindarlehensgebern gefunden“, so Ostermann gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Er rechne damit, dass alle Parteien dem Mitte August verkündeten Konzept nun mehrheitlich zustimmen werden. Das ermögliche ein deutlich schnelleres und einfacheres Verfahren. Damit könnte das Verfahren dann Ende des Jahres abgeschlossen sein „Spätestens aber Ende Januar“, so der Manager. Ist der Restrukturierungsplan rechtskräftig, erfolgt kurz drauf das Delisting.

AKTIONÄR-Leser wissen: Die Sanierungskonzept auf Grundlage des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (kurz: StaRUG) sieht aber auch eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals auf null Euro vor. Damit werden die Varta-Aktionäre kompensationslos herausgedrängt. Ihnen droht damit der Totalverlust ihrer Investition. Anlegerschützer haben bereits Widerstand angekündigt.

Hintergrund: Das StaRUG trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Es soll Unternehmen eine Sanierung noch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens ermöglichen, um es zu vermeiden. Das StaRUG regelt aber eines nicht zureichend: den Ausschluss des Bezugsrechts von Bestandsaktionären bei der dem Kapitalschnitt folgenden Kapitalerhöhung. Es sieht diesen weder vor, noch erlaubt es diesen ausdrücklich.

Varta (WKN: A0TGJ5)

Die Zahl der Sanierungen unter StaRUG-Anwendung nimmt zu. Nicht nur der Fall Varta zeigt, dass dabei die Kleinaktionäre, die das bisherige Wachstum einer Gesellschaft zum Teil über viele Jahre mitfinanziert haben, am Ende leer ausgehen. Eine Lücke im Gesetz, die die Politik zeitnah schließen sollte. Das Bundesjustizministerium scheint dem Vernehmen nach begonnen zu haben, zu prüfen, ob das StaRUG wirklich das leistet, was sich der Gesetzgeber ursprünglich davon versprochen hat – auch wenn dies für die Varta-Aktionäre zu spät kommen dürfte.

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