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13.09.2024 Michael Schröder

Varta: Kommt da noch was?

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Varta

Eigentlich ist zu Varta alles gesagt. Der angeschlagene Batteriekonzern wird nach Umsetzung des Sanierungskonzepts unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) finanziell neu aufgestellt. Die Altaktionäre gehen dabei leer aus. Die Börsennotiz wird eingestellt. Ruhe dürfte dennoch nicht einkehren.

AKTIONÄR-Leser wissen: Der angeschlagene Batteriekonzern hat Mitte August mit nahezu allen Konsortialkreditgebern und Schuldscheindarlehensgläubigern eine Einigung über ein Sanierungskonzept unter Anwendung erreicht. Dieses wird den Konzern wesentlich entschulden und mit frischer Liquidität ausstatten.

Das Sanierungskonzept sieht aber auch eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals auf null Euro vor. Damit werden die derzeitigen Varta-Aktionäre kompensationslos herausgedrängt.

Mit einer Ausnahme: Im Rahmen der anschließenden Kapitalerhöhung darf Varta-Mehrheitsaktionär Michael Tojner (und Porsche als weiterer Investor) neue Aktien zeichnen und beziehen können. Die restlichen Altaktionäre müssen außen vor bleiben.

Hintergrund: Das StaRUG trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Es soll Unternehmen eine Sanierung noch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens ermöglichen, um es zu vermeiden. Das StaRUG regelt aber eines nicht zureichend: den Ausschluss des Bezugsrechts von Bestandsaktionären bei der dem Kapitalschnitt folgenden Kapitalerhöhung. Es sieht diesen weder vor, noch erlaubt es diesen ausdrücklich.

Tojner hält als Großaktionär 50,1 Prozent der Varta-Anteile. Die restlichen Papiere befindet sich im Streubesitz, die Zahl der betroffenen Aktionäre ist damit entsprechend groß. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) will diesen Ausschluss der Kleinaktionäre nicht hinnehmen und fordert ein Bezugsrecht für alle Bestandsaktionäre.

Doch damit nicht genug: Wie die WirtschaftsWoche schreibt, könnte der mögliche Bezugsrechtsausschluss bei StaRUG-Verfahren Ende September in Erfurt für Diskussionen sorgen. Dort trifft sich der Deutsche Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstag, ein unabhängiger Verein von Insolvenzexperten. Ein Tagesordnungspunkt ist das StaRUG. Aber auch das Bundesjustizministerium scheint dem Vernehmen nach aktiv zu werden – und prüft, ob das StaRUG wirklich das leistet, was sich der Gesetzgeber ursprünglich davon versprochen hat.

Varta (WKN: A0TGJ5)

Die Zahl der Sanierungen unter StaRUG-Anwendung nimmt zu. Nicht nur der Fall Varta zeigt, dass dabei die Kleinaktionäre, die das bisherige Wachstum einer Gesellschaft zum Teil über viele Jahre mitfinanziert haben, am Ende leer ausgehen. Eine Lücke im Gesetz, die die Politik zeitnah schließen sollte – auch wenn dies für die Varta-Aktionäre zu spät kommen dürfte.

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