Als Marktführer für Leergutrücknahme-Automaten hat sich Tomra Systems in einer lukrativen Nische positioniert. Denn immer mehr Länder schaffen den gesetzlichen Rahmen, um ein Pfandrücknahmesystem zu implementieren. Aber auch von der Ausweitung der Pfandpflicht auf weitere Verpackungen sollte Tomra Systems profitieren.
Zum Jahreswechsel wird die gesetzliche Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen in Deutschland ausgeweitet. Diese gilt dann auch für Einwegkunststoffgetränkeflaschen, in denen Milch, Milchmischgetränke und sonstige Milcherzeugnisse abgefüllt sind und ein Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Litern aufweisen.
Mit der sukzessiven Ausweitung der gesetzlichen Pfandpflicht in Deutschland wächst auch der Bedarf an mehr Pfandrücknahmesystemen, da schlicht und ergreifend mehr Verpackungen damit der Pfandpflicht unterliegen.
Mit etwa 80.000 installierten Systemen in über 40 Märkten ist Tomra Systems der weltweit führender Anbieter von Leergut-Rücknahmelösungen. Nicht nur in Deutschland könnte die Nachfrage weiter steigen. Auch andere europäische Länder wollen der Bundesrepublik folgen. Mitte September veröffentlichte die polnische Regierung ihre Pläne, ein entsprechendes Pfandgesetz soll ab 2025 greifen. In Rumänien erfolgte die Einführung eines Pfandrücknahmesystems bereits Ende November.
Auch in Kanada oder Australien konnten zuletzt positive Entwicklungen im Hinblick auf die Einführung beziehungsweise Ausweitung bestehender Gesetze beobachtet werden.
Immer mehr Länder überdenken die Einführung eines Pfandrücknahmesystems, was Tomra Systems als Marktführer für entsprechende Pfandrücknahme-Maschinen in die Karten spielt. Im Jahr 2023 musste das Unternehmen allerdings mit den Auswirkungen einer Cyberattacke und dünneren Margen kämpfen – und der hohen Unternehmensbewertung Tribut zollen. Dennoch bleibt die Aktie mittel- bis langfristig aussichtsreich.
Tomra ist Mitglied im DER AKTIONÄR Zero Plastic Index, mehr Infos dazu gibt es hier.
Der Preis der Finanzinstrumente wird von einem Index als Basiswert abgeleitet. Die Börsenmedien AG hat diesen Index entwickelt und hält die Rechte hieran. Mit dem Emittenten der dargestellten Wertpapiere hat die Börsenmedien AG eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, wonach sie dem Emittenten eine Lizenz zur Verwendung des Index erteilt. Die Börsenmedien AG erhält insoweit von den Emittenten Vergütungen.