Meldungsflut bei Varta: Das Bundeskartellamt hat den Weg für den Einstieg des Sportwagenherstellers Porsche beim finanziell angeschlagenen Batteriekonzern frei gemacht. Zudem hat Varta heute beim Amtsgericht Stuttgart wie erwartet die Durchführung des gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens gemäß StaRUG beantragt.
AKTIONÄR-Leser wissen: Der Batteriehersteller aus dem schwäbischen Ellwangen strauchelt bereits seit einiger Zeit – und will im Überlebenskampf die Alt-Aktionäre aus dem Unternehmen drängen. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) soll das ermöglichen.
Das Verfahren hatte Varta am 21. Juli angemeldet. Im August vermeldete der Konzern dann eine Einigung beim Sanierungskonzept. Dahinter stehen Varta-Chef Michael Ostermann zufolge fast alle von der Sanierung betroffenen Gruppen. Das Konzept sieht im Wesentlichen zwei Schritte vor: Zum einen sollen ein Schuldenschnitt und die Verlängerung von Krediten die Verbindlichkeiten von fast einer halben Milliarde Euro auf 230 Millionen Euro verringern. Außerdem soll das Grundkapital der Varta AG auf null Euro herabgesetzt werden. Der Effekt: Die derzeitigen Aktionäre scheiden ohne Kompensation aus, und der Konzern verliert seine Börsennotierung.
Heute hat Varta wie bereits erwartet beim Amtsgericht Stuttgart die Durchführung des gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens gem. §§ 23, 45 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 84 ff. StaRUG beantragt und dem Antrag einen Restrukturierungsplan nebst Anlagen beigefügt. Das Gericht hat daraufhin den folgenden Beschluss erlassen und am 25. November im Hotel Le Meridien (Stuttgart) einen Termin zur Erörterung des Restrukturierungsplans und der Stimmrechte der Planbetroffenen sowie zur Abstimmung über den Restrukturierungsplan bestimmt.
Darüber hinaus wurde heut bekannt, dass Porsche mehrheitlich Vartas Autobatterie-Tochtergesellschaft V4Drive Battery übernehmen darf. Die Tochtergesellschaft sei der Varta-Geschäftsbereich für großformatige Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos. Diese werden früheren Angaben zufolge im Hybrid-Antrieb des Porsche 911 Carrera GTS eingesetzt. Varta wird bei seiner bisherigen Tochter Minderheitsgesellschafterin bleiben. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte, bei der fusionskontrollrechtlichen Prüfung sei es nur darum gegangen, ob das Vorhaben wettbewerbliche Bedenken hervorrufe. Dies könne man ausschließen.
Ist der Restrukturierungsplan rechtskräftig – früheren Angaben zufolge könnte das dann Ende des Jahres, spätestens Ende Januar, der Fall sein – erfolgt dem Vernehmen nach kurz drauf das Delisting der Aktie. Nicht nur der Fall Varta zeigt, dass bei Sanierungen unter StaRUG-Anwendung die Kleinaktionäre, die das bisherige Wachstum einer Gesellschaft zum Teil über viele Jahre mitfinanziert haben, am Ende leer ausgehen. Eine Lücke im Gesetz, die die Politik zeitnah schließen sollte – auch wenn dies für die Varta-Aktionäre vermutlich zu spät kommen dürfte. Die Aktie reagiert heute kaum auf die Nachrichten. Anleger beobachten die Entwicklung weiter nur von der Seitenlinie.