Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte heute Vormittag im Musterverfahren gegen Mercedes-Benz im Zuge des Dieselskandals einen Verkündungstermin angesetzt. Nun ist eine Entscheidung gefallen. Die Verbraucherschützer erzielen einen Teilerfolg mit ihrer Diesel-Klage. Was nun noch folgen könnte und wie die Mercedes-Aktie reagiert.
Der Stuttgarter Autobauer Mercedes-Benz hat in bestimmten Diesel-Autos unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut. Das geht aus einem Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor, dass der Vorsitzende Richter Thilo Rebmann am Donnerstag-Vormittag verkündete. Damit haben sich die Verbraucherschützer in Teilen mit einer Klage durchgesetzt, die sie im Zuge des Diesel-Skandals gegen Mercedes eingereicht hatten. Wie viele Autobesitzer nun Anspruch auf Schadenersatz haben könnten, war zunächst offen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Jahr 2021 im Zusammenhang mit dem Dieselskandal die sogenannte Musterfeststellungsklage eingereicht (Az.: 24 MK 1/21). Im Kern wirft der Verband dem Stuttgarter Autobauer die bewusste Manipulation von Abgaswerten vor. Das Verfahren hatte im Juli 2022 begonnen, war wegen erwarteter Grundsatz-Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) in dem Komplex aber mehrfach verschoben worden.
In der Musterklage hatte sich der Verband auf Fahrzeuge mit einem bestimmten Motortyp des Stuttgarter Autobauers konzentriert, die 2018 und 2019 von Rückruf-Bescheiden des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen waren. Der Motortyp OM651 wurde unter anderem in den Fahrzeugmodellen Mercedes GLC und Mercedes GLK eingebaut.
Nach KBA-Auffassung hatte Mercedes in diesen Wagen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut – und so die Reinigung von Diesel-Abgasen eingeschränkt. Mercedes hatte die Vorwürfe bestritten.
Mercedes-Konzern geht in Revision
Mercedes kündigte kurz nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen. "Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht", sagte ein Sprecher. Man halte die Ansprüche gegen das Unternehmen weiterhin für unbegründet und werden sich dagegen verteidigen.
Der Klage hatten sich nach Angaben des vzbv rund 2.800 Menschen angeschlossen. Erst wenn das Urteil in Karlsruhe Bestand hat, können Verbraucher ihr Recht auf Schadenersatz durchsetzen. Das müssten sie dann selbst tun.
Die Aktie von Mercedes-Benz reagierte an der Börse direkt nach dem Urteil kaum. Nach einem Tageshoch bei 73,94 Euro kam die Aktie auf 73,75 Euro leicht zurück.
Was noch folgen könnte
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte den Ausnahmerahmen in zahlreichen Diesel-Verfahren sehr eng gesteckt. Dem ist auch der BGH gefolgt. Der Vorsitzende Richter am OLG Stuttgart machte bei der Diskussion über das Thema Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen klar, dass der Senat die Entscheidungen des BGH nicht in Frage stellen wolle. Damit spricht viel für die Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen in den streitgegenständlichen Diesel-Motoren von Mercedes.
Bei der Frage, ob Mercedes im Sinne von § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat, sah der Senat bei den Euro6-Motoren darauf gewisse Hinweise. Gegen drei Mercedes-Mitarbeiter hatte das Amtsgericht Böblingen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafbefehle erlassen. Diese waren auch rechtskräftig. Die Mitarbeiter gehören nicht zur Führungsriege im Unternehmen.
Das OLG Stuttgart will, dass Mercedes die Namen und Hintergründe nennt. Der Autobauer ist nun aufgefordert zu liefern.
Der Teilerfolg der Klage von Verbraucherschützern gegen unzulässige Abschalteinrichtungen in einigen Mercedes-Fahrzeugen der Typen GLC und GLK bleibt an der Börse praktisch ohne Auswirkungen. Der Konzern geht in Revision. Und so bleiben Börsianer und Analysten weiterhin optimistisch für die DAX-Aktie. Die Kursziele für die Mercedes-Benz-Aktie bis 2025 liegen im Schnitt bei 86 Euro (DER AKTIONÄR berichtete). Fazit: Anleger bleiben dabei.
(Mit Material von dpa-AFX)
Börsen.Briefing Newsletter
Bleiben Sie über die neuesten Entwicklungen bei spannenden Unternehmen und an der Börse auf dem Laufenden. Lesen Sie das Börsen.Briefing. – den täglichen Newsletter des AKTIONÄR. Kostenlos.
Hinweis auf Interessenkonflikte:
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Mercedes-Benz.