Nach nur 17 Tagen hat die Deutsche Börse den Handel mit Aktien von Cashcloud gestoppt. Am 30. Juni wurde das Papier auf unbestimmte Zeit vom Handel ausgesetzt. Zuvor wurden Tausende von Privatanlegern mit täglichen E-Mail-Empfehlungen zum Kauf animiert. Jetzt droht ihnen womöglich ein böses Erwachen.
„Achtung: Cashcloud durchbricht alle Grenzen!“, „Die Rekordjagd geht weiter: Cashcloud steigt ununterbrochen täglich auf neue Höchstkurse.“ – mit solchen Schlagzeilen wurde für die erst seit Anfang Juni börsennotierte Aktie von Cashcloud per E-Mail Werbung gemacht. Und tatsächlich stieg die Aktie fast kontinuierlich von unter vier auf bis fast zehn Euro.
Kein ordnungsgemäßer Handel möglich
Doch dann zog die Deutsche Börse den Stecker und setzte die Aktie am vom Handel aus. Die offizielle Begründung der Aussetzung: „Der ordnungsgemäße Börsenhandel ist zurzeit nicht gewährleistet.“ Was genau die Börse damit meint, darüber gibt es keine Aussage. Es gibt auch keine Information darüber, wann und ob überhaupt der Handel wieder aufgenommen wird.
Üppige Bewertung
Tatsächlich hätte ein Unternehmen wie Cashcloud gar nicht erst die Börsennotiz ermöglicht werden dürften. Denn das Unternehmen konnte für das vergangene Jahr einen Umsatz von gerade einmal 1.600 Schweizer Franken ausweisen. Im Verhältnis dazu war der kurz vor der Aussetzung erreichte Börsenwert von 116 Millionen Euro durchaus als üppig zu bezeichnen, auch wenn man dem Geschäft ein noch so starkes Wachstum zubilligt.
Düstere Perspektiven
Für die zahlreichen Anleger, die dennoch in Cashcloud investiert haben sieht es nicht sonderlich gut aus. Abgesehen davon, dass sie Aktien von einem stark überteuerten Unternehmen gekauft haben, können sie die Papiere jetzt nicht einmal mehr verkaufen. Und es könnte sogar passieren, dass die Aktie von Cashcloud gar nicht mehr gehandelt werden kann. Sollte es zu einer Wiederaufnahme des Handels kommen, dürfte durchaus mit einem gewissen Verkaufsdruck zu rechnen sein, weil vermutlich der eine oder andere Anleger wünscht, er hätte nicht in Cashcloud investiert und sich so schnell wie möglich von seinen Papieren trennen möchte.
DER AKTIONÄR hatte bereits in Ausgabe 27 vor einem Investment in Cashcloud gewarnt. Grundsätzlich sollten Anleger misstrauisch werden, wenn sie unaufgefordert E-Mails mit Aktientipps erhalten. Vor allem dann, wenn wie im Fall von Cashcloud, der heiße Tipp von einem Absender aus Lettland kommt.