Der Streit zwischen App-Entwicklern und Apple über den Zugang zum App Store ist in den USA auf oberster Ebene angekommen. Am heutigen Donnerstag beschäftigt sich ein Ausschuss des US-Senats mit einem entsprechenden Gesetzentwurf. Der Konzern hat im Vorfeld seine strikte Ablehnung bekräftigt und an die Politik appelliert.
Sollen Smartphone-Besitzer ihre Apps künftig auch über externe Kanäle – außerhalb des Google Play Stores beziehungsweise des App Stores von Apple – herunterladen und bezahlen können? Wenn es nach vielen großen und kleinen Entwicklern geht, dann ist die Antwort ein klares „Ja“. Sie werfen den Tech-Riesen Alphabet und Apple vor, mit den Zugangsregeln und Gebühren für die Nutzung ihrer Plattformen eine Monopolstellung einzunehmen und auszunutzen.
Diese Einschätzung wird auch von Vertretern der höchsten US-Politik geteilt. Der Justizausschuss im US-Senat beschäftigt sich daher am Donnerstag mit einem Gesetzentwurf, der das Ziel verfolgt, die bisherige Praxis der Tech-Konzerne zu beenden.
Der „Open App Markets Act“ sieht unter anderem vor, dass Apple und Alphabet zur Bezahlung von App-Downloads und In-App-Käufen auch externe Bezahlkanäle zulassen müssen. Zudem sollen die Unternehmen ihre Plattformen auch für sogenanntes „Sideloading“ öffnen, bei dem die Nutzer ihre Apps auch von externen Marktplätzen herunterladen können.
Striktes „Nein“ in einem Punkt
Speziell das Thema Sideloading treibt Apple jedoch auf die Barrikaden. In einem Brief an die Ausschussmitglieder hat Timothy Powderly, der bei Apple den Bereich Public Affairs leitet, die Bedenken gegen entsprechende Maßnahmen zum Ausdruck gebracht.
„Wir sind zutiefst besorgt, dass es die Gesetzgebung, sofern sie nicht geändert wird, großen Social-Media-Plattformen erleichtern würde, die verbraucherfreundlichen Praktiken von Apples App Store zu unterlaufen“, zitiert die Nachrichtenagentur Bloomberg aus dem Schreiben. Statt Verbesserungen könnten die vorgesehenen Maßnahmen Sicherheit und Privatsphäre der Nutzer gefährden, umfassende Haftungsfragen aufwerfen, juristische Unsicherheit schaffen und letztlich sogar die Wahlfreiheit der Konsumenten einschränken.
Apple appelliert an den Ausschuss
Powderly macht keinen Hehl daraus, dass es für Apple auch um viel Geld geht. Schließlich müssen App-Entwickler unter den bisherigen Regelungen zwischen 15 und 30 Prozent Provision für die Nutzung des App Stores zahlen. Er macht aber klar, dass es Apple insbesondere um die Sicherheit der iPhone-Nutzer geht.
„Sideloading würde es Angreifern ermöglichen, die Datenschutz- und Sicherheitsvorkehrungen von Apple zu umgehen, indem sie Apps ohne kritische Datenschutz- und Sicherheitsprüfungen verbreiten.“ In der aktuellen Fassung würde der Gesetzentwurf die Verbreitung von Schadsoftware, Betrug und Datenmissbrauch ermöglichen, so der Apple-Manager.
Er appelliert daher an die Mitglieder des Ausschusses, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen oder ihn dahingehend zu ändern, dass Sideloading auch in Zukunft ausgeschlossen werden kann. Da der Entwurf von Mitgliedern beider Parteien mitgetragen wird, habe er laut Bloomberg gute Chancen auf eine Zustimmung im Ausschuss. Vor dem gesamten US-Senat hätte er es indes wohl deutlich schwerer.
Der App-Store-Streit geht in die nächste Runde und dürfte Apple auch in den kommenden Monaten und Jahren noch beschäftigen. Zwar steht viel auf dem Spiel – schließlich ist der App Store essenzieller Bestandteil der milliardenschweren und wachstumsstarken Service-Sparte. Eine substantielle Bedrohung für den Billionen-Konzern sehen die meisten Analysten deshalb allerdings nicht.
Auch DER AKTIONÄR rät dazu, den öffentlichkeitswirksam geführten Zwist nicht über zu bewerten. Die Apple-Aktie bleibt auf lange Sicht ein absolutes Basisinvestment.
Hinweis auf Interessenkonflikte:
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.
Der Autor hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.