BRÜSSEL (dpa-AFX) - Bestimmte Solo-Selbstständige können künftig einfacher Tarifverträge aushandeln. Selbstständige gelten als Unternehmen und können deswegen in Konflikt mit EU-Wettbewerbsrecht geraten, wenn sie gemeinsam über ihre Gebühren oder andere Geschäftsbedingungen verhandeln, wie die EU-Kommission am Donnerstag mitteilte. "Daher sind Selbstständige oft unsicher, ob sie sich zu Tarifverhandlungen zusammenschließen dürfen", hieß es.
In neuen Leitlinien wird nun der Rahmen für entsprechende Verhandlungen klargestellt. Das Wettbewerbsrecht findet demnach keine Anwendung mehr auf Solo-Selbstständige, die sich in "einer vergleichbaren Situation wie Arbeitnehmer befinden". Dazu gehörten solche, die ihre Dienstleistungen ausschließlich oder überwiegend für ein Unternehmen erbringen, Seite an Seite mit Arbeitnehmern arbeiten oder ihre Dienstleistungen für oder über eine digitale Arbeitsplattform erbringen. Zu digitalen Arbeitsplattformen zählen beispielsweise Lieferdienste wie Gorillas und Lieferando oder Fahrdienstleister wie Uber
Zudem teilte die Brüsseler Behörde mit: "Die Kommission wird die EU-Wettbewerbsvorschriften nicht gegenüber Tarifverträgen durchsetzen, die von Solo-Selbstständigen in einer schwachen Verhandlungsposition ausgehandelt wurden." Eine schwache Position sei beispielsweise gegeben, wenn Solo-Selbstständige mit wirtschaftlich stärkeren Unternehmen oder nach nationalem oder EU-Recht Tarifverhandlungen führten. Was den Angaben der Kommission zufolge jedoch in der Regel gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt, sind Vereinbarungen etwa zu Preisen, die Verbraucher für eine Dienstleistung zahlen sollen./mjm/DP/men
Quelle: dpa-AFX