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EQS-News: Springer Nature legt Preisspanne für Börsengang fest (deutsch)

EQS-News: Springer Nature legt Preisspanne für Börsengang fest (deutsch)
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23.09.2024 ‧ dpa-Afx

Springer Nature legt Preisspanne für Börsengang fest

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EQS-News: Springer Nature AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Börsengang
Springer Nature legt Preisspanne für Börsengang fest

23.09.2024 / 08:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER
ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERGABE ODER BEKANNTMACHUNG
GESETZLICH UNZULÄSSIG IST. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM
ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG PRESSEMITTEILUNG Springer Nature legt
Preisspanne für Börsengang fest * Aktien der Springer Nature AG & Co.
KGaA sollen innerhalb einer Preisspanne von 21,00 Euro bis 23,50 Euro je
Aktie angeboten werden * Preisspanne entspricht einer
Marktkapitalisierung zwischen 4,2 Milliarden Euro und 4,7 Milliarden
Euro * Angebotszeitraum beginnt voraussichtlich am 24. September 2024
und endet voraussichtlich am 1. Oktober 2024; erster Handelstag für den
4. Oktober 2024 geplant * Geplantes Angebot strebt einen Bruttoerlös von
200 Millionen Euro aus der Kapitalerhöhung zum weiteren Abbau der
Finanzverschuldung des Unternehmens und eine Platzierung von bis zu
17.857.144 Aktien von BC Partners einschließlich potenzieller
Greenshoe-Option an * Erwarteter Streubesitz von 11,7 %, sollte
Greenshoe-Option nicht ausgeübt werden, bis zu 13,5 % bei vollständiger
Ausübung der Greenshoe-Option, basierend auf dem Mittelwert der
Preisspanne * Angebot und Notierung vorbehaltlich der Billigung des
Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen Veröffentlichung
Berlin, 23. September 2024 Die Springer Nature AG & Co. KGaA (die
"Gesellschaft"), hat heute beschlossen den Börsengang ("IPO") und eine
geplante Notierung der Aktien der Gesellschaft im Regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zu verfolgen. Die
Gesellschaft, ein global führender Verlag für Forschung, Gesundheit und
Bildung, beabsichtigt heute den Wertpapierprospekt mit den Bedingungen
für den geplanten IPO zu veröffentlichen. Die Eigentümer der
Gesellschaft sind von der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck (HPG)
kontrollierte Unternehmen und von BC Partners beratene Fonds. Der IPO
steht unter dem Vorbehalt der Billigung des Wertpapierprospekts durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen
für den 23. September 2024 erwarteter Veröffentlichung. Vorbehaltlich
der Billigung würde der Wertpapierprospekt auf der IPO-Website von
Springer Nature veröffentlicht werden:
[1]https://ir.springernature.com/de. Das Angebot soll neu ausgegebene
Aktien aus einer Kapitalerhöhung mit einem angestrebten Bruttoerlös von
200 Millionen Euro sowie bestehende Aktien aus dem Besitz von BC
Partners (der "Veräußernde Aktionär") umfassen. Es soll ein öffentliches
Angebot an Privatinvestoren (natürliche Personen) und institutionelle
Investoren in Deutschland sowie Privatplatzierungen in bestimmten
anderen Jurisdiktionen außerhalb Deutschlands umfassen. Die Preisspanne
für die Aktien wurde auf 21,00 Euro bis 23,50 Euro je Aktie festgelegt.
Der erste Handelstag der Aktien von Springer Nature ist voraussichtlich
der 4. Oktober 2024. Frank Vrancken Peeters, CEO von Springer Nature,
sagte: "Springer Nature hat sowohl operativ als auch finanziell konstant
starke Ergebnisse erzielt. Das bisherige Interesse der Investoren sehen
wir als starkes Vertrauensvotum in den Wert, den wir für die
wissenschaftliche Gemeinschaft schaffen, in unser robustes
Geschäftsmodell und in unser nachhaltiges Wachstum." Vorbehaltlich der
endgültigen Preisfestsetzung und unter der Annahme, dass die
entsprechende Anzahl neuer Aktien ausgegeben wird, die erforderlich ist,
um den angestrebten Bruttoerlös von 200 Millionen Euro zu erzielen,
sollen zwischen 8.510.639 und 9.523.810 neue Aktien (die "Neuen Aktien")
im Rahmen des Angebots platziert werden. Darüber hinaus plant der
Veräußernde Aktionär 14.285.716 bestehende Aktien (die "Sekundären
Aktien") anzubieten, die auf bis zu 17.857.144 Aktien aus dem Bestand
des Veräußernden Aktionärs im Zusammenhang mit einer möglichen
Mehrzuteilung (die "Mehrzuteilungsaktien")[2][1] erhöht werden können.
Der Veräußernde Aktionär hat dem Stabilisierungsmanager die Option
eingeräumt, für Rechnung der Konsortialbanken eine Anzahl von Aktien der
Gesellschaft zum Angebotspreis abzüglich der vereinbarten Provisionen zu
erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (die
"Greenshoe-Option"). Die Preisspanne entspricht einer
Marktkapitalisierung von insgesamt zwischen 4,2 Milliarden Euro und 4,7
Milliarden Euro. Abhängig vom Gesamtvolumen des Angebots könnte der
erwartete Streubesitz[3][2] in einer Spanne von 11,7 % (ohne Ausübung
der Greenshoe-Option) bis 13,5 % (bei vollständiger Ausübung der
Greenshoe-Option) liegen. Springer Nature beabsichtigt, den Bruttoerlös
aus dem geplanten Verkauf der Neuen Aktien in Höhe von 200 Millionen
Euro zum weiteren Abbau der Finanzverschuldung des Unternehmens und zur
Optimierung der Finanzierungsstruktur zu verwenden. Infolgedessen könnte
der Verschuldungsgrad nach dem Angebot auf etwa 2,4x reduziert werden
(gegenüber 2,7x zum Ende des ersten Halbjahres 2024[4][3]).
Vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospekts durch die BaFin und
Veröffentlichung des Wertpapierprospekts, beginnt der Angebotszeitraum
voraussichtlich am 24. September 2024 und endet voraussichtlich am 1.
Oktober 2024. Angebote könnten am letzten Tag des Angebotszeitraums bis
12:00 Uhr MESZ von Privatanlegern (natürliche Personen) und bis 14:00
Uhr MESZ von institutionellen Anlegern eingereicht werden. Der
endgültige Angebotspreis und die endgültige Anzahl der zu veräußernden
Aktien wird voraussichtlich am 1. Oktober 2024 auf Basis des im
Bookbuilding-Verfahren erstellten Orderbuchs festgelegt. Springer Nature
hat einer Sperrfrist ("Lock-up") von 180 Kalendertagen und das
Management einer Sperrfrist von 12 Monaten zugestimmt, während BC
Partners und HPG in eine Sperrfrist von 6 Monaten ab dem ersten
Handelstag eingewilligt haben, in allen Fällen ab dem Datum der ersten
Notierung der Aktien der Gesellschaft, vorbehaltlich gewisser Ausnahmen.
Darüber hinaus hat HPG gegenüber BC Partners eine gestaffelte Sperrfrist
von 24 Monaten[5][4] ab dem Datum der Erstnotierung der Aktien der
Gesellschaft vereinbart. Wie kürzlich bekannt gegeben plant Springer
Nature, basierend auf seinem robusten Cashflow für das Geschäftsjahr
2024 eine Dividende in Höhe von 25 Millionen Euro zu zahlen.
Anschließend beabsichtigt Springer Nature eine Dividendenpolitik mit
einer jährlichen Ausschüttung von etwa 50 % des bereinigten
Nettoergebnisses[6][5] an seine Aktionäre. Deutsche Bank, J.P. Morgan
und Morgan Stanley fungieren als Joint Global Coordinators. BNP PARIBAS,
COMMERZBANK in Zusammenarbeit mit ODDO BHF, Goldman Sachs Bank Europe SE
und UniCredit wurden als Joint Bookrunners sowie Crédit Agricole CIB und
ING als Co-Bookrunners mandatiert. Über Springer Nature Springer Nature
öffnet Türen zu Entdeckungen für Wissenschaftlicher, Lehrende, Mediziner
und andere Experten. Jeden Tag erreichen unsere Druckerzeugnisse,
Bücher, Zeitschriften, Plattformen und Technologielösungen Millionen
Menschen weltweit. Seit über 180 Jahren sind unsere Marken und
Druckerzeugnisse eine vertrauenswürdige Wissensquelle für diese
Gemeinschaften, und heute sehen wir es mehr denn je als unsere
Verantwortung an, dafür zu Sorge zu tragen, dass grundlegendes Wissen
von unseren Gemeinschaften gefunden, überprüft, verstanden und genutzt
werden kann, um ihnen zu ermöglichen, ihre Ergebnisse zu verbessern,
Fortschritte zu erzielen und den zukünftigen Generationen zu nutzen. Zu
Springer Nature gehören renommierte Marken wie Springer, Nature
Portfolio, BMC, Palgrave Macmillan und Scientific American. Weitere
Informationen auf [7]springernature.com/de/group und unter
[8]@SpringerNature. Wichtige Informationen Diese Bekanntmachung stellt
Werbung im Sinne der EU-Verordnung 2017/1129 in der jeweils gültigen
Fassung (die "Prospektverordnung") dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf
von Aktien der Springer Nature AG & Co. KGaA (der "Gesellschaft", und
zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "Springer Nature") dar und
ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, welcher im Anschluss seine
Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin), zusammen mit der entsprechenden Übersetzungen der
Zusammenfassung kostenlos auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung
gestellt werden wird. Eine Billigung des Wertpapierprospekts durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wäre nicht als
Befürwortung der Aktien der Gesellschaft zu verstehen. Investoren
sollten Aktien ausschließlich auf der Grundlage des sich auf die Aktien
beziehenden Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu)
erwerben und den Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) vor
einer Investitionsentscheidung lesen, um die mit der
Investitionsentscheidung verbundenen potenziellen Risiken und Chancen
vollständig zu verstehen. Die Anlage in Aktien birgt zahlreiche Risiken
bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Diese Bekanntmachung
stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der
Aktien der Gesellschaft dar. Ein öffentliches Angebot in Deutschland
würde ausschließlich mittels und auf der Grundlage des veröffentlichten
Wertpapierprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge desselben)
erfolgen. Diese Bekanntmachung darf nicht in den Vereinigten Staaten,
Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übertragen
werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von
Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf
von Aktien (die "Aktien") der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten,
Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Rechtsordnung dar, in der
ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. Die
Informationen in dieser Bekanntmachung enthalten nicht und stellen in
keiner Gerichtsbarkeit ein Angebot zum Erwerb, zur Zeichnung oder zum
sonstigen Handel mit Aktien der Gesellschaft dar. Alle Aktien der
Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder
verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der
Registrierungspflicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der
jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") befreit. Es wird kein
öffentliches Angebot der Aktien in den Vereinigten Staaten geben. Die
Aktien der Gesellschaft wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act
registriert. Die hierin erwähnten Aktien dürfen nicht in Australien,
Kanada oder Japan oder an, für Rechnung oder zugunsten von
Staatsangehörigen, Einwohnern oder Bürgern Australiens, Kanadas oder
Japans angeboten oder verkauft werden, vorbehaltlich bestimmter
Ausnahmen. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in
Australien, Kanada, Südafrika oder Japan geben. In den Mitgliedsstaaten
des Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme Deutschlands) ist diese
Bekanntmachung nur an Personen adressiert und gerichtet, die
"qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung
sind. Im Vereinigten Königreich wird diese Bekanntmachung nur an
Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte
Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung (Verordnung (EU)
2017/1129 und deren Änderungen) sind, wie sie aufgrund des European
Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des Vereinigten
Königreichs ist, und die (i) über Berufserfahrung in
Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der
jeweils gültigen Fassung (die "Verordnung") fällt, (ii) vermögende
Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen,
oder (iii) Personen, denen eine Einladung oder Aufforderung zur
Beteiligung an einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Artikel 21 des
Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Ausgabe
oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt
oder veranlasst werden kann, übermittelt wird (alle diese Personen
werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument
richtet sich ausschließlich an Relevante Personen und darf nicht von
Personen, die keine Relevanten Personen sind, als Handlungsoder
Vertrauensgrundlage verwendet werden. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur
Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen
getätigt. Ausschließlich für Zwecke der
Produktüberwachungsanforderungen, die enthalten sind, wurde gemäß: (a)
EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
geltenden Fassung ("MiFID II"), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten
Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und
(c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID
II-Produktüberwachugnsanforderungen") und unter Ausschluss jeglichen
vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)
ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein
Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien
(i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die
die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien
(jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für
den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle
geeignet sind (die "Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der
Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der
Aktien kann sinken und Anleger können einen Teil ihres investierten
Betrags verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten
keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die
Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und
keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines
geeigneten Finanzoder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile
und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über
ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer
solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung
berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher
oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das
geplante Angebot. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder
(a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID
II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von
Anlegern, in die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder
irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen. Jeder
Vertreiber ist dafür verantwortlich, eine eigene Bewertung seines
Zielmarktes in Bezug auf die Aktien vorzunehmen und geeignete
Vertriebskanäle festzulegen. Im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot
der Aktien der Gesellschaft würde J.P. Morgan SE für Rechnung der
Konsortialbanken als Stabilisierungsmanager (der
"Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft
möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im
Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen.
Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der
Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser
Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der
Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich dem 4. Oktober 2024),
und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der
"Stabilisierungszeitraum"), oder früher, wenn das Ende des
Stabilisierungszeitraums auf ein Feiertag, Samstag oder Sonntag fällt.
Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über
dem liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist
jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen und
jede Stabilisierungsmaßnahme, falls begonnen, kann jederzeit eingestellt
werden. Es kann nicht garantiert werden, dass stabilisierende Maßnahmen
ergriffen werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter
Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Börse Berlin, Tradegate Exchange,
Chi-X Exchange, Börse Düsseldorf, Equiduct MTF, Eurocac Stock Exchange,
Börse Hamburg, Börse Hannover, IBIS, Börse München, Börse Stuttgart,
Turquoise MTF, VirtX Exchange durchgeführt werden. Niemand der
Gesellschaft, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Morgan Stanley Europe
SE, J.P. Morgan SE, BNP PARIBAS, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Goldman
Sachs Bank Europe SE, UniCredit Bank GmbH, Crédit Agricole Corporate and
Investment Bank und ING Bank N.V. (zusammen die "Banken", und zusammen
mit der Gesellschaft, die "Personen"), oder einer der jeweiligen
Geschäftsführer, leitenden Angestellten, persönlich haftenden
Gesellschafter, Angestellten, Vertreter, verbundenen Unternehmen,
Gesellschafter oder Berater dieser Personen (die "Repräsentanten") darf
Sie über Änderungen informieren noch ist er verpflichtet, die
Bekanntmachung zu aktualisieren oder aktuell zu halten oder dem
Empfänger dieser Bekanntmachung Zugang zu zusätzlichen Informationen zu
verschaffen, die sich im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung ergeben
können, mit Ausnahme der Offenlegungen, die aufgrund zwingender
gesetzlicher Vorschriften erforderlich sind. Diese Mitteilung stellt
keine Anlage-, Rechts-, Rechnungslegungs-, Regulierungs-, Steueroder
sonstige Beratung dar. Niemand ist befugt, Informationen zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die nicht in dieser Bekanntmachung enthalten
sind und nicht mit ihr übereinstimmen, und wenn solche Informationen
oder Zusicherungen gegeben oder gemacht werden, darf man sich nicht
darauf verlassen, dass sie von oder im Namen der Gesellschaft oder einer
Bank autorisiert wurden. Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete
Aussagen enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an
der Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie zu erkennen,
einschließlich der Begriffe "planen", "zielt darauf ab", "strebt an",
"setzt fort", "glaubt", "schätzt", "antizipiert", "erwartet",
"beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren
Verneinung oder andere Varianten oder vergleichbare Terminologie. Diese
zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine
historischen Fakten sind. Sie erscheinen an verschiedenen Stellen in
diesem Dokument und beinhalten Aussagen über die Absichten,
Überzeugungen oder aktuellen Erwartungen von Springer Nature, unter
anderem in Bezug auf seine Aussichten, sein Wachstum, seine Strategien
und die Branche, in der Springer Nature tätig ist. Zukunftsgerichtete
Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie
sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der
Zukunft eintreten können oder auch nicht. Sie werden darauf hingewiesen,
dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige
Leistungen und Ereignisse sind und dass die Entwicklung der Aussichten,
des Wachstums, der Strategien von Springer Nature und der Branche, in
der Springer Nature tätig ist, sowie die tatsächlichen Ereignisse
erheblich von den in diesem Dokument enthaltenen zukunftsgerichteten
Aussagen abweichen können. Selbst wenn die Entwicklung der Aussichten,
des Wachstums, der Strategien und der Branche, in der Springer Nature
tätig ist, sowie künftige Ereignisse mit den in diesem Dokument
enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen übereinstimmen, sind diese
Entwicklungen nicht unbedingt ein Hinweis auf die Ergebnisse, die
Liquidität oder die Finanzlage von Springer Nature oder auf Ergebnisse
oder Entwicklungen in späteren Zeiträumen, die nicht von diesem Dokument
abgedeckt werden. Nichts, was in diesem Dokument enthalten ist, stellt
eine Zusicherung hinsichtlich der Finanzlage der Gesellschaft und/oder
von Springer Nature dar oder sollte als solches behandelt werden. Die
Gesellschaft, die Banken und ihre jeweiligen Repräsentanten lehnen
ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab, die in dieser Mitteilung
enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen
oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger
Entwicklungen oder aus anderen Gründen. Die Banken handeln im
Zusammenhang mit dem geplanten Angebot der Aktien der Gesellschaft (das
"Angebot") ausschließlich für die Gesellschaft und BC Partners (der
"Veräußernde Aktionär") und niemanden sonst. Sie werden keine anderen
Personen in Bezug auf das geplante Angebot als ihre Kunden betrachten
und werden gegenüber niemandem außer der Gesellschaft und dem
Veräußernden Aktionär verantwortlich sein für die Gewährung des
Schutzes, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die
Beratung in Bezug auf das geplante Angebot, den Inhalt dieser
Bekanntmachung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige
Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird. Im Zusammenhang mit
dem geplanten Angebot können die Banken und alle mit ihnen verbundenen
Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln, Wertpapiere
der Gesellschaft zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft solche
Wertpapiere und andere Wertpapiere der Gesellschaft oder damit
verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot oder
anderweitig behalten, kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder
anderweitig auf eigene Rechnung handeln. Dementsprechend sind
Bezugnahmen im Prospekt, sobald dieser veröffentlicht ist, auf die
Ausgabe, das geplante Angebot, die Zeichnung, den Erwerb, die
Platzierung oder den sonstigen Handel mit den Wertpapieren so zu
verstehen, dass sie jede Ausgabe oder jedes Angebot an bzw. jede
Zeichnung, jeden Erwerb, jede Platzierung oder jeden Handel durch die
Banken und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf
eigene Rechnung handeln, umfassen. Darüber hinaus können bestimmte
Banken oder mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen
(einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit Anlegern abschließen,
in deren Zusammenhang diese Banken (oder mit ihnen verbundene
Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien der Gesellschaft erwerben, halten
oder veräußern können. Die Banken beabsichtigen nicht, den Umfang
solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, außer in dem
Umfang, in dem sie dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet
sind. Weder die Banken noch ihre jeweiligen Repräsentanten übernehmen,
ausdrücklich oder implizit, irgendeine Verantwortung oder Haftung oder
geben irgendeine Zusicherung oder Garantie ab, für die Richtigkeit,
Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser
Bekanntmachung (oder dafür, ob Informationen in der Bekanntmachung
ausgelassen wurden) oder anderer Informationen in Bezug auf die
Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen,
unabhängig ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder
elektronischer Form, und unabhängig von Übermittlung oder zur Verfügung
Stellung, oder für jegliche Verluste, die sich auf irgendeine Art und
Weise aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts
ergeben oder anderweitig in Verbindung damit entstehen. Die in dieser
Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu Hintergrundzwecken
und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder
Vollständigkeit verlassen. Der Zeitpunkt der erwarteten Zulassung der
Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt an der
Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich
des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime
Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die "Zulassung")
kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine
Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen
Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der
Absichten der Gesellschaft in Bezug auf die Zulassung getroffen werden.
Der Erwerb von Aktien, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen
Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten
Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung
ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die
Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung
stellt keine Empfehlung bezüglich des geplanten Angebots dar. Der Wert
der Aktien kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger
sollten sich von einem professionellen Berater über die Eignung des
geplanten Angebots für die betreffende Person beraten lassen. 1.
https://ir.springernature.com/de%0D 2. #_edn1 3. #_edn2 4. #_edn3 5.
#_edn4 6. #_edn5 7. https://group.springernature.com/de/group 8.
https://twitter.com/SpringerNature

Kontakt Cornelius Rahn | Springer Nature | Communications and Corporate
Affairs tel +49 151 1563 7515 | [1]cornelius.rahn@springernature.com
Springer Nature AG & Co. KGaA Sitz: Berlin / Amtsgericht
Berlin-Charlottenburg, HRB 195463 B Persönlich haftender Gesellschafter:
Springer Nature Management AG Sitz: Berlin / Amtsgericht
Berlin-Charlottenburg, HRB 188032 B Vorstand: Franciscus Vrancken
Peeters (Vorsitzender), Marc Spenlé, Alexandra Dambeck, Rachel Jacobs,
Harsh Jegadeesan, Carolyn Honour Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Stefan
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[1] Bis zu 3.571.428 bestehende Inhaberaktien aus dem Bestand des
Veräußernden Aktionärs zur Deckung möglicher Mehrzuteilungen (die
"Mehrzuteilung"), die dem Stabilisierungsmanager (der
"Stabilisierungsmanager"), der für Rechnung der Konsortialbanken handelt, in
Form eines Wertpapierdarlehens zur Verfügung gestellt würden.

[2]Basierend auf dem Mittelwert der Preisspanne.

[3] Definiert als Quotient aus Nettofinanzverschuldung und bereinigte EBITDA
für die zwölf Monate bis zum 30. Juni 2024.

[4] 100 % der HPG-Aktien sind für 6 Monate, 95 % für 12 Monate und 90 % für
24 Monate ab dem Notierungsdatum gesperrt.

[5] Definiert als Periodenergebnis vor Gewinnen/Verlusten aus dem Erwerb/der
Veräußerung von Unternehmen/Investitionen, Abschreibungen und
Wertminderungen auf akquisitionsbedingte Vermögenswerte (nach Steuern) und
außerordentlichen Posten.

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23.09.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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1992847 23.09.2024 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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