MÜNCHEN (dpa-AFX) - Birkenstock
Birkenstock hatte design- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche, Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche sowie Rückruf-, Vernichtungs-, Kostenerstattungs- und Schadensersatzfeststellungsansprüche gegen Aldi geltend gemacht. Der Schuhhersteller hatte seine Rechte durch Schuhe im Sortiment des Discounters verletzt gesehen. Das Gericht folgte dieser Bewertung allerdings nicht. Lediglich bei der Frage, wie die Kosten des Verfahrens zu verteilen sind, gab es Änderungen./ruc/DP/stk
Quelle: dpa-AFX