KARLSRUHE (dpa-AFX) - Versicherte können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs unter bestimmten Umständen Auskunft zu früheren Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung verlangen. Der BGH gab am Mittwoch in Karlsruhe einem Kläger teilweise Recht, der an deren Wirksamkeit zweifelte. Die höchsten deutschen Zivilrichter hoben ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hinsichtlich der Auskunftsklage auf und wiesen die Sache zur neuen Verhandlung an das Berufungsgericht zurück (AZ: Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22).
Der Kläger hatte von seiner Versicherung unter anderem Auskunft über alle Beitragserhöhungen der Jahre 2013 bis 2016 verlangt. Laut BGH hat der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Auskunft; er benötige sie, um zu prüfen, ob vergangene Beitragserhöhungen unwirksam waren und ihm daraus Rückzahlungsansprüche zustehen.
Der Anspruch setze voraus, dass dem Versicherten noch Rückzahlungsansprüche aufgrund früherer Prämienerhöhungen - falls diese unwirksam gewesen sein sollten - zustehen könnten. Darüber hinaus ist erforderlich, dass der Versicherte sich die notwendigen Informationen nicht selbst auf zumutbare Weise verschaffen kann./skf/DP/men
Quelle: dpa-AFX