FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Aktien von 1&1 Drillisch
Gegen Mittag gewannen 1&1 Drillisch an der SDax
United Internet waren zugleich Favorit im MDax
Die Papiere der Konkurrentin Telefonica Deutschland zogen um 1,9 Prozent auf 2,315 Euro an und stießen so von unten an die 21-Tage-Linie für den kurzfristigen Trend. Diese gleitende Durchschnittslinie stellt aktuell nach wie vor einen Widerstand da, den es Charttechnikern zufolge zu überwinden gilt, damit der Weg für die Aktie weiter nach oben frei wird.
Die Freenet-Aktie
Ein Händler sprach mit Blick auf das aktuelle finale Schiedsgutachten von einem "laufenden Kampf" zwischen 1&1 Drillisch und Telefonica Deutschland, der mit diesem Schiedsspruch längst nicht zu Ende sei. Dass der Schiedsgutachter Ergebnis und Berechnungsmethode seines Entwurfs vom 8. Oktober bestätigt habe, sei positiv für Drillisch und United Internet und zunächst einmal negativ für Telefonica Deutschland.
Ein Analyst nannte die aktuellen Nachrichten dagegen recht unspannend. Es gebe in der Angelegenheit so viele Schiedsgutachten. Dabei sei das aktuell im Fokus stehende eines der unwichtigen. "Diejenigen, die die Gewinnwarnungen ausgelöst haben, sind die zentralen. Wenn es zu denen positive Neuigkeiten gäbe, würden die Aktien weitaus kräftiger anziehen."
In dem aktuell beschiedenen Streit ging es darum, dass Telefonica Deutschland 2018 nachträglich ihre Gebühren für den von ihr gewährten Netzzugang im Zeitraum 2016 bis 2020 erhöhen wollte. Die damals geltend gemachte Preisanpassung wurde nun in einem finalen Gutachten für unberechtigt erklärt.
1&1 Drillisch seinerseits fordert zugleich von Telefonica Deutschland noch rückwirkend erhebliche Nachlässe der Vorleistungspreise. Die wiederum hält Telefonica Deutschland laut einer eigenen Mitteilung für unberechtigt. Zudem blickt das Unternehmen selbstbewusst auf die kommenden Jahre. Das Gutachten, so informiert die Telefonica Deutschland, spreche ihr ausdrücklich die Berechtigung zu, ab 2021 eine Beteiligung von 1&1 Drillisch an den Kosten für die Spektrumsauktion 2015 auf Basis des Gutachtens jährlich überprüfen zu lassen./ck/stk/fba
Quelle: dpa-AFX