Die Aktie der von einem Milliarden-Bilanzskandal schwer erschütterten Retail-Holdinggesellschaft bricht heute einmal mehr ein. Vom Tagestief bei 1,05 Euro-Cent hat sich der Kurs zwar zwischenzeitlich auf 1,3 Cent erholt, allerdings ist damit das Minus immer noch bei gut acht Prozent. Die Meldung zu dieser Entwicklung ist folgerichtig.
Nachdem Anleger auf der Hauptversammlung einen Vorschlag der Gläubiger mehrheitlich abgelehnt hatten, will Steinhoff nun – wie angekündigt – mit der Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens nach niederländischem Recht (WHOA) reagieren. Auf den ersten Blick läuft es anscheinend darauf hinaus, dass Steinhoff den Plan durchziehen wird, der bereits auf der Hauptversammlung zur Abstimmung stand, mit dem Unterschied, dass Anleger diesmal gar nichts angeboten bekommen. Stand jetzt würde das wohl Totalverlust bedeuten. Innerhalb der kommenden zwei Wochen darf nun verhandelt werden.
Etwas überraschend kommt die heutige Kursreaktion trotzdem, weil eigentlich klar war, dass Steinhoff diesen Schritt gehen würde. Zumindest war es so bereits angekündigt von Unternehmensseite.
Eigentlich ist längst klar: Es geht vor allem aus Sicht von Anlegern und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) noch darum, möglichst lästig für Management und Gläubiger zu sein, um möglicherweise noch ein besseres Angebot zu bekommen oder beispielsweise Steinhoff in Deutschland wegen mutmaßlicher Vernachlässigung der Ad-hoc-Pflicht zu belangen, um auf diesem Weg eine Entschädigung zu erstreiten. Unter anderem wäre es wichtig, den tatsächlichen Unternehmenswert zu prüfen. Bislang ist die Lage diesbezüglich von außen nur sehr bedingt durchschaubar. Inwieweit die Gläubiger überhaupt zu Verhandlungen mit Anlegervertretern bereit sind, ist ebenfalls noch fraglich.
Das nun angeregte Verfahren ist unter Umständen nicht für alle Gläubiger die beste Variante. Sollte der Restrukturierungsplan nicht durchgehen, wäre nach derzeitigem Stand ein Insolvenzverfahren gegen Mitte des Jahres die Alternative. Die Hoffnung aus Anlegersicht besteht darin, dass dies wiederum auch nicht im Interesse aller Gläubiger wäre.
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