Varta nimmt die nächste Hürde: Das zuständige Amtsgericht Stuttgart hat den Restrukturierungsplan des angeschlagenen Batterieherstellers bestätigt. Dieser sieht als Teil der finanziellen Sanierung nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) unter anderem eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf null Euro vor. Die Aktie wird noch immer für knapp zwei Euro gehandelt.
Dies führt zu einem kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft und zum Erlöschen der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft. Zugleich wird die Gesellschaft neues Eigenkapital aus einer Bar- und Sachkapitalerhöhung erhalten. Damit soll eine nachhaltige Finanzierung der Gesellschaft erreicht werden, damit diese zukunftsfähig aufgestellt werden kann.
Die Umsetzung des Restrukturierungsplans soll unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft der Planbestätigung erfolgen. Damit könnte das Delisting der Aktie noch im laufenden Jahr – spätestens Anfang 2025 – erfolgen.
Nicht nur der Fall Varta zeigt, dass bei Sanierungen unter StaRUG-Anwendung die Kleinaktionäre, die das bisherige Wachstum einer Gesellschaft zum Teil über viele Jahre mitfinanziert haben, am Ende leer ausgehen. Eine Lücke im Gesetz, die die Politik zeitnah schließen sollte – auch wenn dies für die Varta-Aktionäre zu spät kommt. Anleger beobachten die Entwicklung daher weiterhin nur von der Seitenlinie.
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