Knapp 14 Monate ist es jetzt her, dass bei Steinhoff die Bombe platzte und das Unternehmen Bilanzunregelmäßigkeiten einräumen musste. Tausende Anleger verloren viel Geld – und reichten Klage gegen das Unternehmen ein. DER AKTIONÄR sprach mit Maximilian Weiss von der Tilp Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
DER AKTIONÄR: Herr Weiss, wie ist der Stand der Dinge in Sachen Steinhoff?
Maximilian Weiss: Wir haben einen Etappensieg und einen Wermutstropfen zu verzeichnen. Der Wermutstropfen ist, dass wir Zeit verloren haben. Mein Eindruck ist, dass Steinhoff vor dem Landgericht Frankfurt am Main auf Prozessverschleppung setzt. Zustellungen an Steinhoff gestalteten sich als schwierig, was an Steinhoff liegt: Ein Vorschlag von uns, der zu einer deutlichen Beschleunigung geführt hätte, stieß auf Ablehnung. Steinhoff hat zudem immer wieder außergewöhnlich lange Fristverlängerungen beantragt – und trotz unseres Protests auch erhalten.
Und der Etappensieg?
Der Wind hat sich nun gedreht. Eine Kammer des Landgerichts hat klar zu Protokoll gegeben, dass nunmehr keine weitere Fristverlängerung gewährt wird und Steinhoff bis Ende Februar auf unsere Klage erwidern und dazu Stellung nehmen muss. Mein Eindruck ist, dass nun auch das Gericht die Geduld verloren hat. Wir werden also noch vor der im April 2019 anstehenden Veröffentlichung der korrigierten Bilanzen erfahren, wie sich Steinhoff verteidigen will. Steinhoff muss jetzt liefern.
Was bedeutet das konkret?
Trotz der zeitlichen Verzögerung ist es TILP gelungen, dass das Landgericht Frankfurt am Main einen von TILP gestellten Musterverfahrensantrag per Beschluss im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat. Dies ist positiv. Der Musterverfahrensantrag ist ein wichtiger Schritt, damit es zu einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht kommt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Und der darin veröffentlichte Musterverfahrensantrag hat Signalwirkung auf alle Klagen vor dem Landgericht Frankfurt am Main.
Wie sieht die Lage in Südafrika derzeit aus?
Auch dort gibt es Bewegung. Die Zustellung an sämtliche Beklagte ist demnächst abgeschlossen. Im Anschluss hieran wird das Gericht in Johannesburg mit den Beteiligten einen Fahrplan entwickeln und Termine benennen.
Was empfehlen Sie nun Anlegern, die sich hintergangen fühlen?
Denen empfehle ich, sich über ihren eigenen konkreten Fall zunächst kostenfrei zu informieren. TILP bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Hierzu benötigen wir die Transaktionsbelege. Dann analysieren wir die Daten. Ob und wenn ja welche Optionen sich geschädigten Anlegern bieten, teilen wir gerne im Anschluss an die Analyse mit.
Vielen Dank für das Interview.
Black Box mit hohem Risiko
Auch 14 Monate nach der Skandalmeldung ist Steinhoff eine Aktienstory mit völlig ungewissem Ausgang. Anleger, die mit Steinhoff spekulieren, sollten sich des hohen Risikos bewusst sein.