Ein Zwischenerfolg für die Deutsche Bank: Im Streit um die Entlastung von Konzernchef Christian Sewing, Aufsichtsratschef Paul Achleitner und weiterer Vorstände durch die Hauptversammlung 2019 hat das Geldhaus mit seiner Berufung Erfolg gehabt, wie Reuters berichtet. Die Aktie des Branchenprimus gehört trotz der durchaus positiven Nachricht heute zu den größten Verlierern im DAX.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung zur Entlastung der Manager seien nicht anfechtbar, erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) am Dienstag und hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Kläger können die Zulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) beantragen.
Bei der Hauptversammlung im Mai 2019 hatten die Aktionäre Sewing, Achleitner & Co heftig kritisiert und ihnen einen Denkzettel verpasst, die Manager letztlich aber dennoch entlastet. Dagegen hatte die Riebeck-Brauerei, hinter der der Deutsche-Bank-Aktionär Karl-Walter Freitag steht, geklagt und vor dem Landgericht Frankfurt erstinstanzlich Erfolg gehabt: Die Entlastung der Manager wurde gekippt. Hintergrund der Klage war insbesondere, dass die Fragen der Aktionäre auf der Hauptversammlung unzureichend beantwortet worden seien.
Die Deutsche-Bank-Aktie verliert trotz des Etappensiegs auf juristischer Ebene rund zwei Prozent und und kämpft mit der psychologisch wichtigen Neun-Euro-Marke. Immerhin: Anleger, die der AKTIONÄR-Empfehlung Mitte Oktober gefolgt sind, liegen rund 14 Prozent vorn. Aufgrund des eingetrübten Chartbilds – der Kurs liegt unter der 38-Tage-Linie bei 9,12 Euro – drängt sich ein Neueinstieg derzeit nicht mehr auf.