Die Postbank gehört mittlerweile fest zur Deutschen Bank, auch wenn vor rund fünf Jahren wieder eine Trennung im Raum stand. Der Erwerb der Anteile vor über zehn Jahren ist allerdings seit Längerem ein Fall für die Justiz. Nun zeichnet sich ab, dass die Deutsche Bank in einem großen Rechtsstreit glimpflich davonkommt.
In dem 700 Millionen Euro schweren Streit um die Postbank-Übernahme haben Kleinaktionäre nun eine Niederlage einstecken müssen. Das Oberlandesgericht Köln wies am Mittwoch zwei Klagen gegen die Deutsche Bank ab. Es gebe keine belastbaren Anhaltspunkte für geheime Absprachen oder Vertragsinhalte, denen zufolge die Deutsche Bank schon früher als bisher bekannt die Kontrolle gehabt hätte bei der Postbank, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Wurm in seiner Urteilsbegründung. Die Deutsche Bank war 2008 bei der Postbank eingestiegen, 2015 gehörte ihr das Geldhaus komplett.
Aktionäre fühlten sich getäuscht
Knackpunkt in dem schon 2011 begonnenen Gerichtsstreit war die Frage, wann die Frankfurter das Sagen bei der Postbank hatten und nicht mehr der frühere Eigentümer Deutsche Post. 2008 hatte die Deutsche Bank 29,75 Prozent der Postbank gekauft - und blieb damit knapp unterhalb der 30-Prozent-Schwelle, bei der sie den übrigen Aktionären ein Angebot zum Kauf ihrer Anteilsscheine hätte machen müssen. Das Angebot erfolgte erst 2010, als die Deutsche Bank ihren Anteil aufstockte - dann aber war der Aktienwert wegen der Finanzkrise im Keller, die Postbank-Anteilsscheine hatten massiv an Wert verloren.
Keine Anhaltspunkte für Absprachen
Die Behauptungen der Kläger, es habe geheime Absprachen zwischen Käufer und Verkäufer gegeben, um Postbank-Aktionäre zu schädigen, sei nicht belegt worden. „Nichts hat irgendeinen belastbaren Anhaltspunkt für solche Absprachen ergeben“, sagte der Vorsitzende Richter. In dem Verfahren war unter anderem Post-Chef Frank Appel als Zeuge aufgetreten, seine Aussage hatte die Vorwürfe der Kläger ebenso wenig stützen können wie die Auftritte anderer Zeugen.
Ganz vorbei ist es noch nicht
Ein Sprecher der Deutschen Bank zeigte sich erleichtert: „Wir begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, die unsere Auffassung darin bestätigt, dass die Klagen in Zusammenhang mit der Übernahme der Postbank unbegründet sind.“ Der Anwalt des Effecten-Spiegels, Oliver Krauss, war hingegen enttäuscht. „Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass das Landgericht Köln 2017 recht hatte.“ Ganz vorbei ist der fast schon ein Jahrzehnt andauernde Rechtsstreit noch nicht: Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Anwalt Krauss sagte, man werde den Gang nach Karlsruhe "intensiv prüfen".
Die Aktie nimmt wieder Kurs auf die Marke von neun Euro, die heute fallen könnte. Zweistellige Kurse sind dieses Jahr wohl nicht mehr realistisch, Anleger die der Empfehlung Mitte Oktober gefolgt sind, können sich immerhin über rund 15 Prozent Performance freuen. Ein Einstieg drängt sich im alten Jahr nicht mehr auf.
Mit Material von dpa-AFX.