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07.12.2018 Nikolas Kessler

Bitcoin & Co: Der Crash geht weiter!

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Bitcoin Cash

Die heftige Talfahrt am Kryptomarkt setzt sich auch im Dezember fort. Auf Sicht von 24 Stunden notiert der Bitcoin am Freitagvormittag rund elf Prozent tiefer, andere Top-Coins verlieren teils noch deutlicher. Einzig die Bitcoin-Cash-Abspaltung Bitcoin SV kann sich dem schwachen Gesamtmarkt entziehen und kräftig zulegen.

Für Druck auf den Gesamtmarkt sorgt dabei die Entscheidung der US-Börsenaufsicht SEC, erst einmal nichts zu entscheiden: Die Deadline für die Zulassung eines Bitcoin-ETFs der Investmentfirma VanEck und dem Blockchain-Unternehmen SolidX wurde am Donnerstag erneut verschoben. Als Grund nannte die Behörde abermals eine tiefergehende Prüfung des Antrags, da für die angestrebte Handelszulassung an der CBOE in Chicago eine Gesetzesänderung nötig wäre.

Die SEC hat nun bis zum 27. Februar 2019 Zeit – bis zu diesem Termin muss eine endgültige Entscheidung für oder gegen die Zulassung getroffen werden. Ein weiterer Aufschub ist laut den Regeln des Securities and Exchange Act nicht möglich.

SEC-Kommissarin Hester Peirce, die wegen ihrer (offensichtlich vergeblichen) Fürsprache für den Bitcoin-ETF der Winklevoss-Zwillinge von der Community den Spitznamen „Crypto Mom“ erhalten hat, rät zu Geduld. Ein Bitcoin ETF könne vielleicht erst in 20 Jahren, vielleicht aber auch schon morgen kommen. Sie werde jedoch weiter auf ihre SEC-Kollegen einwirken, damit diese etwas aufgeschlossener gegenüber Kryptowährungen werden.

Klage gegen Krypto-Größen wegen Marktmanipulation

Neben der SEC muss sich allerdings auch eine andere US-Institution mit dem Kryptomarkt auseinandersetzen, nämlich ein Bezirksgericht im Süden Floridas. Dort hat das Blockchain-Unternehmen UnitedCorp. Im Zusammenhang mit dem Hard Fork bei Bitcoin Cash am 15. November nun Klage erhoben. Darin werden unter anderem Roger Ver, dem prominentesten Kopf hinter dem Coin, sowie der chinesische Mining-Riese Bitmain und die Kryptobörse Kraken beschuldigt, eine Kontrollübernahme des Bitcoin-Cash-Netzwerks geplant zu haben, heißt es in einer Presseerklärung von UnitedCorp.  

Durch eine Reihe betrügerischer und unfairer Handlungen hätten die Beschuldigten das Bitcoin-Cash-Network im Zuge der Hard Fork zu ihren Gunsten manipuliert und dadurch UnitedCorp und andere Bitcoin-Cash-Besitzer geschädigt. Mit der Klage wolle man solche Handlungen in Zukunft unterbinden und Schadenersatzansprüche geltend machen.

Der Zwist um die Aufspaltung in Bitcoin Cash (ABC) und Bitcoin SV geht damit in eine neue Runde, auch wenn die beiden Streitparteien das Kriegsbeil inzwischen scheinbar begraben haben. Bislang kann davon allerdings nur Bitcoin SV profitieren: Alleine am heutigen Freitag geht es entgegen dem allgemeinen Markttrend um mehr als 20 Prozent nach oben. Der neue Coin kann sich damit auf Rang 5 der Größten Kryptowährungen nach Marktkapitalisierung schieben.

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Beim Bitcoin selbst trübt sich das Bild dagegen immer weiter ein. Ausgehend vom Allzeithoch im Bereich von 20.000 Dollar vor rund einem Jahr ist der Preis in den vergangenen Monaten um rund 83 Prozent eingebrochen. Alleine seit Mitte November beläuft sich das Minus auf über 40 Prozent. Wie die Grafik aus AKTIONÄR-Ausgabe 49/2018 zeigt, sind heftige Crash beim Bitcoin jedoch nichts Ungewöhnliches. Jeweils nach neuen Zwischenhochs hat der Kurs in den Jahren 2011 sowie 2013/14 prozentual noch heftigere Korrekturen durchgemacht – und sich auf lange Sicht jedes Mal davon erholt.

Kurzfristig bietet sich allerdings ein enttäuschendes Bild. DER AKTIONÄR bleibt bei der Empfehlung, das Pulver trocken zu halten und an der Seitenlinie auf eine Trendwende am Kryptomarkt zu warten.

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Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die durch die durch die Publikation etwaig resultierende Kursentwicklung profitieren: Bitcoin, Bitcoin Cash.

Autor Nikolas Keßler hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die durch die durch die Publikation etwaig resultierende Kursentwicklung profitieren: Bitcoin.

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