Die US-Umweltbehörde EPA ist von einem Berufungsgericht angewiesen worden, die Gesundheitsrisiken von Glyphosat erneut zu überprüfen. Das Gericht stufte die Bewertung der EPA, wonach der Wirkstoff von Bayers umstrittenem Unkrautvernichter Roundup keine besondere Gefahr für Menschen darstelle, am Freitag in San Francisco als zweifelhaft ein.
Das Thema ist für den deutschen Bayer-Konzern
Letzte Überprüfung vor zwei Jahren
Die EPA hatte das Unkrautvernichtungsmittel zuletzt 2020 überprüft und an ihrer Linie festgehalten, dass es bei korrektem Gebrauch kein Gesundheitsrisiko darstelle. Dagegen klagte unter anderem die Umweltorganisation NRDC. "Über Jahre hat die EPA sich geweigert, etwas gegen die gefährlichen Folgen dieses Pestizids für Menschen und die Umwelt zu unternehmen", teilte die Organisation am Freitag mit. Das Gericht habe klargemacht, dass es so nicht weitergehen könne.
Das zuständige Berufungsgericht störte sich in seinem Urteil besonders daran, wie die EPA begründete, dass Glyphosat nicht krebserregend sei. Die zugrundeliegende Analyse sei "fehlerhaft" und stehe teilweise nicht im Einklang mit den Leitlinien der Behörde. Die EPA wollte sich auf Nachfrage zu der Kritik nicht äußern. Man werde die Glyphosat-Entscheidung aber überprüfen, sagte eine Sprecherin.
Bayer zeigte sich in einer Stellungnahme zuversichtlich, dass die EPA auch bei einer neuen Überprüfung keine Krebsgefahren bei Glyphosat findet. Die Umweltbehörde der US-Regierung sei bereits beim letzten Mal gewissenhaft vorgegangen und habe eine "rigorose" Auswertung wissenschaftlicher Studien der vergangenen 40 Jahre vorgenommen.
Nachdem Bayer die ersten drei Glyphosat-Prozesse in den USA verloren hatte, wendete sich das Blatt zuletzt. Am Freitag gewann der DAX-Konzern bereits das vierte Verfahren in Folge. Ein Gericht in Jackson County, Oregon, urteilte einstimmig, dass Roundup nicht für die Krebserkrankung des Klägers verantwortlich zu machen sei.
Seit Jahren muss sich Bayer mit der Causa Glyphosat auseinandersetzen. Aufgrund der Rechtsstreitigkeiten rät DER AKTIONÄR nach wie vor von einem Einstieg beim DAX-Titel ab, wenngleich sich zuletzt die charttechnische Verfassung verbessert hat.
(Mit Material von dpa-AFX)