Der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer hat im US-Rechtsstreit um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat einen Rückschlag erlitten. Die US-Regierung riet dem Supreme Court - dem obersten Gericht im Land - am Dienstag (Ortszeit) von der Annahme eines wegweisenden Falls ab. Die Aktie gerät daraufhin kräftig unter Druck.
Das Verfahren könnte Signalwirkung für viele weitere US-Klagen haben. Für den Leverkusener Dax
Konkret geht es um die Überprüfung eines Urteils zugunsten des Klägers Edwin Hardeman, der glyphosathaltige Produkte des von Bayer übernommenen US-Herstellers Monsanto für seine Krebserkrankung verantwortlich macht. Ihm waren 2019 nach einem Gerichtsprozess letztendlich gut 25 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen worden. Bayer hofft, dass der Supreme Court die Entscheidung kippt.
Doch ob das oberste US-Gericht sich mit dem Fall befasst, ist bislang unklar. Im Dezember hatten die Richter angekündigt, die Meinung der US-Regierung dazu einzuholen, was zunächst als Zeichen des Interesses und somit positiv für Bayer schien. Doch nun liegt die Empfehlung des Justizministeriums vor - es schlägt sich auf die Seite des Klägers. Der Argumentation Bayers, dass Bundesrecht Schadenersatzansprüche in einzelnen US-Staaten verhindere, stimmte die Regierung nicht zu.
"Wir sind weiterhin überzeugt, dass es gute rechtliche Argumente für den Supreme Court gibt, den Fall Hardeman zu überprüfen und das Urteil zu korrigieren", teilte Bayer in einem Statement mit. Dies bestätigten auch zahlreiche Stellungnahmen, die bei Gericht dazu eingereicht worden seien. So habe etwa die US-Umweltschutzbehörde EPA mehrfach festgestellt, dass glyphosatbasierte Herbizide sicher genutzt werden könnten und nicht krebserregend seien.
Einmal mehr muss Bayer in der Causa Glyphosat einen schweren Rückschlag verkraften. Im frühen Handel verliert die Aktie auf der Handelsplattform Tradegate rund sechs Prozent an Wert. Trotz steigender Kurse in den letzten Wochen und einer starken operativen Entwicklung hat DER AKTIONÄR aufgrund der schwelenden Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten immer wieder von einem Einstieg abgeraten. Diese Einschätzung hat Bestand.
(Mit Material von dpa-AFX)