Der Chemiekonzern BASF verschiebt seine Hauptversammlung. Das DAX-Unternehmen begründete das am Dienstag mit den gesundheitlichen Gefahren durch die Ausbreitung des Coronavirus. Durch die Verschiebung könne BASF die Dividende nicht wie geplant am 6. Mai bezahlen. Ein neuer Termin stehe noch nicht. BASF wolle das Aktionärstreffen wie gesetzlich vorgeschrieben bis zum 30. Juni abhalten.
Die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Aktionärinnen und Aktionären sowie der beteiligten Dienstleister habe höchste Priorität. Das Land Baden-Württemberg habe Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden vorerst bis 15. Juni 2020 untersagt, so BASF in einer Mitteilung.
Infolge der Verschiebung der Hauptversammlung kann die vorgeschlagene Dividende nicht wie geplant am 6. Mai 2020 ausgezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Gewinnverwendungsbeschluss der BASF-Hauptversammlung, heißt es weiter.
In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Infektionswelle sowie der von den zuständigen Behörden angeordneten Maßnahmen strebt BASF an, die Hauptversammlung innerhalb der für Gesellschaften in der Rechtsform der Societas Europaea (SE) gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten nach Beginn des Geschäftsjahres (bis 30. Juni 2020) durchzuführen. Nach den anwendbaren aktienrechtlichen Vorschriften müsse eine Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden, erklärt BASF.
Nach den massiven Verlusten der Vortage kann sich die Aktie von BASF am heutigen Dienstag etwas erholen. Mit der Verschiebung der Hauptversammlung wurde bereits gerechnet. DER AKTIONÄR hält allerdings an seiner Einschätzung fest. Angesichts der aktuellen Entwicklung der Weltkonjunktur drängt sich bei zyklischen Aktien wie etwa BASF vorerst noch kein Einstieg auf. Anleger können weiterhin an der Seitenlinie verharren.
(Mit Material von dpa-AFX)
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