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18.09.2024 Timo Nützel

Alphabet: Milliarden-Strafe gekippt

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Alphabet (C)

Die Google-Mutter Alphabet feiert einen überraschenden Sieg im Rechtsstreit mit der EU. Ein Gericht hat eine Wettbewerbsstrafe von 1,49 Milliarden Euro gegen den Tech-Giganten für nichtig erklärt. Die Richter sahen keinen ausreichenden Beweis für Marktmissbrauch bei Suchmaschinen-Werbung. Für Alphabet ist es ein wichtiger Etappensieg im Ringen mit Brüssel.

Im Streit um eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro hat Google vor dem Gericht der EU einen Sieg errungen. Die EU-Kommission habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst "AdSense for Search" seine beherrschende Stellung missbraucht habe, entschieden die Richter. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.

Bei "AdSense for Search" können andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden und erbringen dafür Gegenleistungen. Finanziell ist "AdSense" für Google eher ein Nischenprodukt. Der Tech-Riese nahm eigenen Angaben zufolge schon vor der Entscheidung der EU-Kommission Änderungen am Modell vor.

Die Richter bestätigten zwar die meisten Feststellungen der EU-Kommission, erklärte aber die Geldbuße für nichtig. Die Brüsseler Behörde habe nicht alle relevanten Umstände bei der Frage berücksichtigt, ob die Vertragsklauseln seitens Google missbräuchlich gewesen seien.

Vergangene Woche musste Google vor dem EuGH bereits eine Niederlage hinnehmen: Die Richter bestätigten eine Strafe der EU-Kommission in Höhe von 2,4 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Googles Preisvergleichsdienst Google Shopping. Der Tech-Riese habe seine Marktmacht missbraucht, indem auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Resultate des eigenen Preisvergleichsdiensts gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugt worden seien. Google hatte auch hier schon vor dem Urteil Änderungen vorgenommen.

In Brüssel wird seit Jahren darum gerungen, wie man Wettbewerbsverzerrungen durch die riesigen Tech-Konzerne verhindern kann. Neben Gesetzen wie dem Digital Markets Act (DMA), das die Dominanz von großen Online-Plattformen bekämpfen soll, überzogen die Wettbewerbshüter der EU-Kommission etwa Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Strafen in einer Gesamthöhe von gut acht Milliarden Euro. Der Konzern verdaute diese mit seinem boomenden Online-Werbegeschäft zwar schnell, musste allerdings in manchen Fällen sein Geschäftsmodell ändern.

Alphabet (C) (WKN: A14Y6H)

Der juristische Erfolg von Google ist ein positives Signal für den Tech-Riesen im Dauerkonflikt mit EU-Regulierern. Dennoch bleiben weitere Verfahren anhängig. Für die Alphabet-Aktie dürfte der Sieg kurzfristig stützend wirken. AKTIONÄR-Leser liegen bei der Aktie von Alphabet seit der Empfehlung im vergangenen Jahr mehr als 50 Prozent vorne. Anleger bleiben an Bord. Ein Stopp bei 124,00 Euro sichert nach unten ab.

Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstand der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Leon Müller, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Alphabet (C).

(Mit Material von dpa-AFX)

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