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03.10.2019 ‧ Lars Friedrich

Aktien-Gewinne: So wird Dividende aus dem Ausland versteuert

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Angaben zu Kursgewinnen und Dividendenrenditen sind in der Regel brutto zu verstehen. Bei Aktien von Unternehmen, die im Ausland beheimatet sind, kassieren die Staaten oft doppelt. In Deutschland soll außerdem eine weitere Steuer eingeführt werden. An dieser Stelle beantwortet DER AKTIONÄR die häufigsten Fragen seiner Leser, um einen groben Überblick zum Stand der (Steuer-)Dinge zu bieten.

Hinweis: Wir gehen dabei von einem Privatanleger aus, der seine Einkünfte in Deutschland versteuert. Die Ausführungen ersetzen keine Beratung durch einen Steuerberater. Zu Einzelfallfragen erteilen außerdem die Broker ihren Kunden Auskunft.

Wer muss sich um die Steuern kümmern?

In der Regel kümmert sich der Broker darum. Aber Vorsicht: Wer sich komplett darauf verlässt, führt im Zweifel mehr an den Fiskus ab, als er müsste. Das kann auf Dauer die Nettorendite deutlich schmälern. Und: Nicht jeder Broker kümmert sich gleichermaßen. Insbesondere bei ausländischen Anbietern sollten sich deutsche Anleger im Vorfeld informieren und mehr Eigenaufwand einplanen. Wer seine Spekulationsgeschäfte zum Beispiel bei einer Schweizer Bank tätigt, aber nicht ordnungsgemäß versteuert, dem droht eine Gefängnisstrafe.

Wann werden Steuern fällig?

Sobald Gewinne durch Aktiengeschäfte realisiert werden, also eine Position mit Gewinn verkauft wird oder Dividenden fließen. Ausnahme: Es wurde ein Freistellungsauftrag eingerichtet und noch nicht ausgeschöpft. Der steuerfreie Sparer-Pauschbetrag für eine Einzelperson beträgt 801 Euro jährlich.

Was ist mit Verlusten?

Die werden mit den Gewinnen verrechnet. Es gibt aber Einschränkungen: Verluste aus Aktiengeschäften können nicht mit Zinserträgen, Dividenden oder Gewinnen aus Spekulationen mit Derivaten verrechnet werden.

Welche Steuern sind zu zahlen?

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent. Durch den Solidaritätszuschlag steigt der Satz auf 26,375 Prozent. Dazu kann noch Kirchensteuer kommen.

Was ist mit Dividenden und Gewinnen von ausländischen Unternehmen?

Gewinne aus Verkäufen werden nach deutschem Recht versteuert. Bei Dividenden ist die Lage komplexer. Jedes Land erhebt einen eigenen Quellensteuersatz (siehe Tabelle). Dazu kommen individuelle Sonderregelungen. Außerdem werden die Gewinne in Deutschland noch einmal versteuert. Einen Teil der im Ausland gezahlten Quellensteuer können sich Anleger jedoch zurückholen. Das wird durch Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Staaten geregelt (siehe Tabelle). Ein Teil des Quellensteuersatzes kann zudem auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden (in der Regel 15 Prozent).
Achtung: Quellensteuer kann nicht angerechnet werden, wenn in dem Depot ein Freistellungsauftrag besteht, der noch nicht ausgeschöpft wurde.

Land Beispielaktien Quellensteuer Anrechnung auf Abgeltungssteuer
China Bank of China, China Life Insurance 0–20 % 10 %
Dänemark Novo Nordisk, Vestas 15–27 % 15 %
Frankreich LVMH, Essilor 12,8 % 12,8 %
Großbritannien Diageo, British American Tobaco 0 %
Kanada Canadian Pacific Railway 25 % 15 %
Norwegen Mowi, Equinor 0–25 %
Österreich S Immo, Erste Group 27,5 % 15 %
Schweiz Nestlé, Roche 35 % 15 %
Spanien Banco Santander, Red Eléctrica 19 % 15 %
USA Starbucks, Coca Cola 30 % 15 %

Wie kompliziert ist die Rückerstattung der restlichen Quellensteuer?

Das variiert von Staat zu Staat. Die Prozedur ist mit etwas Papierkram verbunden. Dazu können Brokergebühren kommen. Manchmal kann es Jahre dauern, bis das Geld auf dem Konto ankommt. Italien beispielsweise steht in dem Ruf, sich mit der Erstattung Zeit zu lassen. Besonders bei größeren Aktienpositionen dürfte sich der Aufwand lohnen. Bei Dividenden aus den USA zahlen Anleger oft nur 15 Prozent Quellensteuer, weil die Broker automatisch den reduzierten Quellensteuersatz anlegen. Anderenfalls sollte es genügen, einmalig die notwendigen Formulare auszufüllen, um dauerhaft in den Genuss der reduzierten Besteuerung zu kommen.

Ausländische Aktien sind auch über deutsche Börsenplätze handelbar. Wie sieht es mit der Besteuerung aus, wenn ich zum Beispiel Microsoft-Aktien in Frankfurt gekauft habe?

Die Aktien werden zwar direkt in Euro gehandelt, das ändert jedoch nichts an der Besteuerung.

Und was ist mit ADRs, also den Hinterlegungsscheinen, mit denen zum Beispiel Gazprom gehandelt wird?

Es können zusätzliche Gebühren anfallen. So zwackt sich die Bank of New York Mellon als Verwalter der Gazprom-Scheine ein bis zwei Cent von der Dividende ab. Zuvor wird die russische Quellensteuer abgezogen (15 Prozent).

Auf britische Aktien fällt bislang keine Quellensteuer an. Wie wird das nach dem Brexit?

Voraussichtlich wird auch nach dem Brexit keine Quellensteuer fällig.

Und welche weitere Steuer droht?

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hat sich mit neun anderen EU-Ländern auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer verständigt. Ab 2021 könnten Käufe und Verkäufe von Aktien aus diesen Ländern zusätzliche Kosten verursachen. Das soll Spekulationen eindämmen und die Stabilität der Finanzmärkte stärken. Derivate werden allerdings nicht zusätzlich besteuert. Frankreich verlangt bereits jetzt beim Erwerb von Aktien großer Unternehmen 0,3 Prozent vom Kaufpreis als Steuer.

Dieser Artikel erschien zuerst in DER AKTIONÄR, Ausgabe 31/19.

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