Angaben zu Kursgewinnen und Dividendenrenditen sind in der Regel brutto zu verstehen. Bei Aktien von Unternehmen, die im Ausland beheimatet sind, kassieren die Staaten oft doppelt. In Deutschland soll außerdem eine weitere Steuer eingeführt werden. An dieser Stelle beantwortet DER AKTIONÄR die häufigsten Fragen seiner Leser, um einen groben Überblick zum Stand der (Steuer-)Dinge zu bieten.
Hinweis: Wir gehen dabei von einem Privatanleger aus, der seine Einkünfte in Deutschland versteuert. Die Ausführungen ersetzen keine Beratung durch einen Steuerberater. Zu Einzelfallfragen erteilen außerdem die Broker ihren Kunden Auskunft.
Wer muss sich um die Steuern kümmern?
In der Regel kümmert sich der Broker darum. Aber Vorsicht: Wer sich komplett darauf verlässt, führt im Zweifel mehr an den Fiskus ab, als er müsste. Das kann auf Dauer die Nettorendite deutlich schmälern. Und: Nicht jeder Broker kümmert sich gleichermaßen. Insbesondere bei ausländischen Anbietern sollten sich deutsche Anleger im Vorfeld informieren und mehr Eigenaufwand einplanen. Wer seine Spekulationsgeschäfte zum Beispiel bei einer Schweizer Bank tätigt, aber nicht ordnungsgemäß versteuert, dem droht eine Gefängnisstrafe.
Wann werden Steuern fällig?
Sobald Gewinne durch Aktiengeschäfte realisiert werden, also eine Position mit Gewinn verkauft wird oder Dividenden fließen. Ausnahme: Es wurde ein Freistellungsauftrag eingerichtet und noch nicht ausgeschöpft. Der steuerfreie Sparer-Pauschbetrag für eine Einzelperson beträgt 801 Euro jährlich.
Was ist mit Verlusten?
Die werden mit den Gewinnen verrechnet. Es gibt aber Einschränkungen: Verluste aus Aktiengeschäften können nicht mit Zinserträgen, Dividenden oder Gewinnen aus Spekulationen mit Derivaten verrechnet werden.
Welche Steuern sind zu zahlen?
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent. Durch den Solidaritätszuschlag steigt der Satz auf 26,375 Prozent. Dazu kann noch Kirchensteuer kommen.
Was ist mit Dividenden und Gewinnen von ausländischen Unternehmen?
Land | Beispielaktien | Quellensteuer | Anrechnung auf Abgeltungssteuer |
---|---|---|---|
China | Bank of China, China Life Insurance | 0–20 % | 10 % |
Dänemark | Novo Nordisk, Vestas | 15–27 % | 15 % |
Frankreich | LVMH, Essilor | 12,8 % | 12,8 % |
Großbritannien | Diageo, British American Tobaco | 0 % | – |
Kanada | Canadian Pacific Railway | 25 % | 15 % |
Norwegen | Mowi, Equinor | 0–25 % | – |
Österreich | S Immo, Erste Group | 27,5 % | 15 % |
Schweiz | Nestlé, Roche | 35 % | 15 % |
Spanien | Banco Santander, Red Eléctrica | 19 % | 15 % |
USA | Starbucks, Coca Cola | 30 % | 15 % |
Wie kompliziert ist die Rückerstattung der restlichen Quellensteuer?
Das variiert von Staat zu Staat. Die Prozedur ist mit etwas Papierkram verbunden. Dazu können Brokergebühren kommen. Manchmal kann es Jahre dauern, bis das Geld auf dem Konto ankommt. Italien beispielsweise steht in dem Ruf, sich mit der Erstattung Zeit zu lassen. Besonders bei größeren Aktienpositionen dürfte sich der Aufwand lohnen. Bei Dividenden aus den USA zahlen Anleger oft nur 15 Prozent Quellensteuer, weil die Broker automatisch den reduzierten Quellensteuersatz anlegen. Anderenfalls sollte es genügen, einmalig die notwendigen Formulare auszufüllen, um dauerhaft in den Genuss der reduzierten Besteuerung zu kommen.
Ausländische Aktien sind auch über deutsche Börsenplätze handelbar. Wie sieht es mit der Besteuerung aus, wenn ich zum Beispiel Microsoft-Aktien in Frankfurt gekauft habe?
Die Aktien werden zwar direkt in Euro gehandelt, das ändert jedoch nichts an der Besteuerung.
Und was ist mit ADRs, also den Hinterlegungsscheinen, mit denen zum Beispiel Gazprom gehandelt wird?
Es können zusätzliche Gebühren anfallen. So zwackt sich die Bank of New York Mellon als Verwalter der Gazprom-Scheine ein bis zwei Cent von der Dividende ab. Zuvor wird die russische Quellensteuer abgezogen (15 Prozent).
Auf britische Aktien fällt bislang keine Quellensteuer an. Wie wird das nach dem Brexit?
Voraussichtlich wird auch nach dem Brexit keine Quellensteuer fällig.
Und welche weitere Steuer droht?
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hat sich mit neun anderen EU-Ländern auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer verständigt. Ab 2021 könnten Käufe und Verkäufe von Aktien aus diesen Ländern zusätzliche Kosten verursachen. Das soll Spekulationen eindämmen und die Stabilität der Finanzmärkte stärken. Derivate werden allerdings nicht zusätzlich besteuert. Frankreich verlangt bereits jetzt beim Erwerb von Aktien großer Unternehmen 0,3 Prozent vom Kaufpreis als Steuer.
Dieser Artikel erschien zuerst in DER AKTIONÄR, Ausgabe 31/19.