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ROUNDUP/Raffineriegeschäft: Kartellamt hat keine Hinweise auf Preisabsprachen

ROUNDUP/Raffineriegeschäft: Kartellamt hat keine Hinweise auf Preisabsprachen
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28.11.2022 ‧ dpa-Afx

BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat bei einer Untersuchung des Raffineriegeschäfts in Deutschland bislang keine Anzeichen für verbotene Preisabsprachen der Mineralölgesellschaften entdeckt. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Zwischenbericht hervor. Anlass der im Frühjahr gestarteten Untersuchung war eine laut Behörde "nachhaltige Entkopplung" der Tankstellenpreise von der Entwicklung des Rohölpreises in den Wochen und Monaten nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine.

"Unsere Untersuchung zeigt, dass sich diese Entwicklung nicht allein auf Kostensteigerungen zurückführen lässt", sagte Behördenpräsident Andreas Mundt laut einer Mitteilung. Dem widerspreche vor allem die Tatsache, dass die meisten Mineralölkonzerne in dieser Zeit mit ihren Raffinerien sehr große Gewinne erwirtschaftet hätten.

"Wir sehen nach wie vor strukturelle Probleme im Markt, wie zum Beispiel die Tatsache, dass viele Gesellschaften vom Bohrloch bis zum Zapfhahn auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette aktiv sind." Man könne aber nur einschreiten, wenn ein Anfangsverdacht auf ein kartellrechtswidriges Verhalten vorliege. "Dafür sind hohe Preise und hohe Unternehmensgewinne für sich genommen aber noch kein ausreichendes Indiz", betonte Mundt.

Ein Missbrauch von Marktmacht komme nur dann in Betracht, wenn die Unternehmen tatsächlich marktbeherrschend seien. Auf der Raffinerie- und Großhandelsebene gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Playern. Ob eine gemeinsame Marktbeherrschung auf der Raffinerieebene in Betracht komme, bedürfe noch weiterer Untersuchungen. "Selbst wenn das Bundeskartellamt eine kartellrechtlich relevante Marktbeherrschung feststellen würde, wären die gesetzlichen Hürden für die Feststellung missbräuchlich überhöhter Preise außerordentlich hoch."

Ein maßgeblicher Faktor für die Preisentwicklung der vergangenen Monate könnten Knappheiten aufgrund der kriegs- und krisenbedingten Verwerfungen auf den Märkten sein. "Wenn die Nachfrage nach raffinierten Kraftstoffen steigt, führt dies zu steigenden Preisen." Eine abschließende Bewertung dazu könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen werden.

Die Untersuchung nahm auch den dreimonatigen Tankrabatt im vergangenen Sommer unter die Lupe. Ergebnis: Die Mineralölindustrie hat den Rabatt "überwiegend" weitergegeben. Das Kartellamt verwies in diesem Zusammenhang auf andere Studien, die ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen waren, dass die Steuerentlastung überwiegend weitergegeben worden war.

Der sogenannte Tankrabatt galt vom 1. Juni bis 31. August. Er war gemeinsam mit dem 9-Euro-Ticket für drei Monate eingeführt worden, um Verbraucher angesichts hoher Energiepreise zu entlasten. Die Energiesteuer für Benzin war damals um knapp 30 Cent pro Liter, für Diesel um gut 14 Cent pro Liter gesenkt worden. Ob und wie weit diese Senkung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde, war intensiv diskutiert worden.

Das Kartellamt kündigte an, die Untersuchung fortsetzen zu wollen. So würden die Ermittlungen nun vor allem auf die Wettbewerbsverhältnisse auf der Kraftstoff-Großhandelsebene ausgedehnt./tob/DP/men

Quelle: dpa-AFX

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