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30.09.2022 ‧ dpa-Afx

EQS-News: Nikon Corporation: Annahmefrist des öffentlichen Übernahmeangebots von Nikon für SLM beginnt: SLM-Aktionäre können ihre Aktien ab heute andienen (deutsch)

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Nikon

Nikon Corporation: Annahmefrist des öffentlichen Übernahmeangebots von Nikon für SLM beginnt: SLM-Aktionäre können ihre Aktien ab heute andienen

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EQS-News: Nikon Corporation / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Nikon Corporation: Annahmefrist des öffentlichen Übernahmeangebots von Nikon
für SLM beginnt: SLM-Aktionäre können ihre Aktien ab heute andienen

30.09.2022 / 11:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Annahmefrist des öffentlichen Übernahmeangebots von Nikon für SLM beginnt:
SLM-Aktionäre können ihre Aktien ab heute andienen

30. September 2022

* Angebotsunterlage wurde heute nach Gestattung durch die BaFin
veröffentlicht

* Annahmefrist läuft von heute bis zum 1. November 2022

* Barangebot von 20,00 Euro je SLM-Aktie entspricht einer Prämie von 83,7%
gegenüber dem volumengewichteten durchschnittlichen XETRA-Kurs der
SLM-Aktie in den letzten drei Monaten vor und einschließlich dem 1.
September 2022

* Nikon hat sich bereits 61,1% des gesamten Aktienkapitals von SLM auf
vollständig verwässerter Basis gesichert

* Vorstand und Aufsichtsrat von SLM begrüßen und unterstützen die geplante
Transaktion

Tokio, Japan, 30. September 2022 - Die Nikon Corporation ("Nikon") gibt
bekannt, dass ihre direkte Tochtergesellschaft Nikon AM. AG (die "Bieterin")
heute die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches
Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") für die Aktien (ISIN: DE00A111338
und ISIN DE000A289BJ8) der SLM Solutions AG ("SLM") veröffentlicht hat,
nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") die
Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat.

Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 1. November 2022 um Mitternacht
(CEST). In diesem Zeitraum können Aktionäre von SLM das Übernahmeangebot
annehmen und ihre Aktien zu einem Preis von EUR 20,00 in bar pro Aktie
andienen. Der Preis entspricht einer Prämie von 83,7 % auf den
volumengewichteten durchschnittlichen XETRA-Kurs der SLM-Aktie in den
letzten drei Monaten vor und bis einschließlich 1. September 2022.

Nikon hat sich bereits 61,1% des gesamten Aktienkapitals von SLM gesichert,
unter Berücksichtigung derjenigen Aktien, die aus der Wandlung aller von SLM
ausgegebenen und 2026 fälligen Wandelschuldverschreibungen entstehen können.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat von SLM begrüßen und unterstützen das
Übernahmeangebot und das Investment von Nikon. Vorbehaltlich der Prüfung der
Angebotsunterlage beabsichtigen der Vorstand und der Aufsichtsrat, den
Aktionären von SLM die Annahme des Übernahmeangebots zu empfehlen. Zudem
haben sie sich verpflichtet, das Übernahmeangebot für die von ihnen
gehaltenen Aktien anzunehmen.

Der Vollzug ist abhängig von der Erteilung investitionskontrollrechtlicher
Freigaben, keiner Insolvenz von SLM und keiner Durchführung von
Kapitalmaßnahmen außer in bestimmten Ausnahmefällen. Das Übernahmeangebot
ist an keine Mindestannahmeschwelle gebunden.

In der am 2. September 2022 von Nikon und SLM unterzeichneten
Investitionsvereinbarung hat sich Nikon rechtsverbindlich verpflichtet, für
mindestens drei Jahre keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag
abzuschließen. Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt Nikon -
soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist und die Marktbedingungen es
zulassen - ein Delisting von SLM zu prüfen.

Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage, deren
Veröffentlichung von der BaFin gestattet wurde, dargelegten Bedingungen und
Konditionen.

Darüber hinaus hat die Bieterin heute die Angebotsunterlage für das
parallele freiwillige öffentliche Erwerbsangebot zum Erwerb bestimmter von
SLM begebener Wandelschuldverschreibungen (das "Anleiheangebot")
veröffentlicht, in dem die Bedingungen für das Anleiheangebot dargelegt
sind. Weder das Anleiheangebot noch die Veröffentlichung der
Angebotsunterlage für das Anleiheangebot bedürfen der Genehmigung durch die
BaFin und wurden von der BaFin nicht geprüft oder genehmigt.

Die Angebotsunterlagen (inklusive unverbindlicher englischer Übersetzungen)
und weitere Informationen zum Übernahmeangebot sowie zum Anleiheangebot
werden auf der folgenden Website zur Verfügung gestellt: www.dm-offer.com.
Details dazu, wie das Übernahmeangebot und das Anleiheangebot angenommen
werden können, sind in den jeweiligen Angebotsunterlagen beschrieben.

Für die Andienung von Aktien und/oder Wandelschuldverschreibungen sollten
sich die Aktionäre von SLM und/oder Inhaber von Wandelschuldverschreibungen
von SLM direkt an ihre jeweilige Depotbank wenden.

Medienkontakte:

Japanische Medien: Deutsche und internationale Medien:
Takahiro Kamide Alex Seiler
Nikon CORPORATION FGS Global
Tel.: +81 3 6433 3741 Tel.: +49 151 16 23 15 31
pr.dept@nikon.com [1]alex.seiler@fgsglobal.com

1. mailto:alex.seiler@fgsglobal.com
Über Nikon:

Nikon ist seit seiner Gründung im Jahr 1917 ein weltweit tätiger Vorreiter
im Bereich für optische Technologielösungen. Heute bietet Nikon unter
Einsatz modernster Technologien eine breite Palette von Produkten und
Lösungen, die von Digitalkameras und Ferngläsern bis hin zu industriellen
Präzisionsgeräten wie FPD- und Halbleiterlithografiesystemen, Mikroskopen
und Messinstrumenten, unter anderem für den Gesundheitsbereich, reichen. In
Zukunft wird Nikon seine Kerntechnologien nutzen, um neue Wachstumsfelder zu
erschließen, unter anderem im Bereich der Materialverarbeitung. Nikon hat
die Ambition ein führendes Unternehmen in den Bereichen Präzision und Optik
zu sein, das mittel- bis langfristig den Unternehmenswert nachhaltig
steigert.

Nikon ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Hauptsitz in Japan und
Niederlassungen weltweit.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.nikon.com

Über SLM:

SLM Solutions ist ein globaler Anbieter von integrierten Lösungen für die
additive Metallfertigung. Das Unternehmen ist seit seiner Gründung führend
in der Branche und treibt die Zukunft der metallbasierten additiven
Fertigung in allen wichtigen Industrien voran, wobei der langfristige Erfolg
seiner Kunden im Mittelpunkt steht. SLM Solutions verfügt über die weltweit
schnellsten Maschinen zur additiven Fertigung von Metallen, die mit bis zu
12 Lasern ausgestattet sind und Fertigungsraten von bis zu 1000ccm/h
ermöglichen. Mit einem Portfolio von Systemen, die den Anforderungen jedes
Kunden gerecht werden und einem Expertenteam, das in jeder Phase des
Prozesses eng zusammenarbeitet, ist SLM Solutions führend bei der
Investitionsrentabilität mit maximaler Effizienz, Produktivität und
Rentabilität. SLM Solutions ist davon überzeugt, dass die additive Fertigung
die Zukunft der Fertigung ist und hat den Wunsch und die Fähigkeit, seine
Kunden dorthin zu bringen - und zwar jetzt.

SLM Solutions ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Hauptsitz in
Deutschland und Tochtergesellschaften in Kanada, China, Frankreich, Indien,
Italien, Japan, Singapur, Südkorea und den Vereinigten Staaten.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.slm-solutions.com

Wichtige Information

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren der Gesellschaft dar. Investoren und Inhabern von Wertpapieren
der Gesellschaft wird dringend angeraten, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot und/oder dem
Anleiheangebot (gemeinsam die "Angebote") stehenden Bekanntmachungen zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten oder enthalten werden.

Den Inhabern von Wertpapieren, die Gegenstand der Angebote sind, wird
dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine
informierte Entscheidung in Bezug auf den Inhalt der jeweiligen
Angebotsunterlage und die Angebote treffen zu können.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
und den Vereinigten Staaten von Amerika kann in den Anwendungsbereich von
Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik
Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika fallen, in denen die
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik
Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sind oder aus
anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen,
sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese
befolgen.

Soweit in dieser Bekanntmachung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten
sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten",
"glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und
ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,
Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der
mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft
gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und
Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen
nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre
zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und
Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht
im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden
Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen
könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen
können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die
Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine
Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher
Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger
Faktoren zu aktualisieren.

Keine der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Aussagen stellt eine
Gewinnprognose dar.

Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten
Staaten von Amerika werden gebeten, die folgenden Hinweise zur Kenntnis zu
nehmen:

Die Angebote werden für Wertpapiere einer nicht in den USA ansässigen
Gesellschaft durchgeführt und unterliegen den Veröffentlichungs- und
Verfahrensvorschriften, Standards und Praktiken anderer Rechtsordnungen als
denen der USA; sie werden dennoch in den USA unter Berufung auf und in
Übereinstimmung mit Section 14(e) des United States Securities Exchange Act
von 1934 und dessen Regulation 14E durchgeführt werden.

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Quelle: dpa-AFX

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