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01.09.2020 ‧ dpa-Afx

DGAP-News: Rocket Internet SE: Rocket Internet SE beschließt Abgabe eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots und beruft dafür außerordentliche Hauptversammlung ein; paralleles Aktienrückkaufprogramm (deutsch)

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Rocket Internet

Rocket Internet SE: Rocket Internet SE beschließt Abgabe eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots und beruft dafür außerordentliche Hauptversammlung ein; paralleles Aktienrückkaufprogramm

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DGAP-News: Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Delisting/Aktienrückkauf
Rocket Internet SE: Rocket Internet SE beschließt Abgabe eines öffentlichen
Delisting-Rückerwerbsangebots und beruft dafür außerordentliche
Hauptversammlung ein; paralleles Aktienrückkaufprogramm

01.09.2020 / 08:06
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER
WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS RECHTSORDNUNGEN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN
RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER RECHTSORDNUNGEN DARSTELLEN WÜRDE

Rocket Internet SE beschließt Abgabe eines öffentlichen
Delisting-Rückerwerbsangebots und beruft dafür außerordentliche
Hauptversammlung ein; paralleles Aktienrückkaufprogramm

- Das Delisting-Rückerwerbsangebot soll die Voraussetzungen für den Widerruf
der Zulassung der Rocket Internet-Aktien zum Handel im regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse (Delisting-Rückerwerbsangebot) erfüllen und den
Aktionären die Möglichkeit bieten, ihre Aktien vor Wirksamkeit des Delisting
zu veräußern

- Die Bargegenleistung unter dem Angebot entspricht dem gesetzlichen
Mindestpreis, d. h. dem volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten
sechs Monate, der nach Berechnungen der Gesellschaft bei EUR 18,57 je Rocket
Internet-Aktie liegt

- Eine außerordentliche Hauptversammlung am 24. September 2020 soll über die
Einziehung von Rocket Internet-Aktien beschließen, die zuvor im Rahmen eines
an die Aktionäre gerichteten Delisting-Rückerwerbsangebots erworben werden
sollen. Die Hauptversammlung wird den Beschluss mit einer einfachen Mehrheit
der abgegebenen Stimmen treffen (sofern die Hälfte des Grundkapitals
vertreten ist)

- Parallel hat Rocket Internet die Durchführung eines
Aktienrückkaufprogramms zum Erwerb von bis zu 8,84 % des Grundkapitals über
die Börse beschlossen. Das Programm soll am heutigen Tag beginnen und mit
Ablauf des 15. September 2020 enden

- Für Rocket Internet hat die Nutzung des Kapitalmarkts als
Finanzierungsmöglichkeit an Bedeutung verloren. Außerhalb der Börse kann
Rocket Internet bei strategischen Entscheidungen einen längerfristigen
Ansatz verfolgen

Berlin, 1. September 2020 - Der Vorstand der Rocket Internet SE ("Rocket
Internet" oder die "Gesellschaft") (ISIN DE000A12UKK6 / WKN A12UKK) hat
heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Aktionären der
Gesellschaft anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der
Gesellschaft (die "Rocket Internet-Aktien"), die nicht bereits unmittelbar
von der Gesellschaft gehalten werden, im Wege eines öffentlichen
Delisting-Rückerwerbsangebots zurück zu erwerben (das "Angebot"). Das
Angebot soll den Widerruf der Zulassung der Rocket Internet-Aktien zum
Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs.
2 Satz 1 BörsG vorbereiten.

Angebot als Grundlage für ein Delisting

Die Gesellschaft beabsichtigt, das Angebot als ein für ein Delisting der
Rocket Internet-Aktien vom Handel im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse erforderliches Delisting-Rückerwerbsangebot (§ 39 Abs. 2 und
3 BörsG) durchzuführen und vorbehaltlich wesentlicher neuer Umstände sowie
im Rahmen der gesetzlichen Pflichten, mit Wirkung frühestens zum Ablauf der
Annahmefrist des Angebots den Widerruf der Zulassung der Rocket
Internet-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) gemäß §§ 39 Abs. 2 BörsG, 46 Abs.
1 Nr. 1 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
Die an der Luxemburger Wertpapierbörse bestehende Zulassung der Rocket
Internet-Aktien zum Handel soll gleichfalls widerrufen werden, so dass
danach keine Zulassung zum Handel an einem regulierten Markt in Deutschland
oder einem organisierten Markt im Ausland i.S.v. § 39 Abs. 2 Nr. 2 BörsG
mehr bestünde.

Die Angebotsgegenleistung in bar (ohne Erwerbsnebenleistung) wurde gemäß dem
volumengewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Rocket
Internet-Aktien während der letzten sechs Monate vor Bekanntgabe des
Angebots (der "6-Monats-Durchschnittskurs") berechnet und entspricht
insofern dem gesetzlichen Mindestpreis. Diesen hat die Gesellschaft aufgrund
öffentlich verfügbarer Informationen auf EUR 18,57 je Rocket Internet-Aktie
festgesetzt, es sei denn, die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (die "BaFin") teilt der Gesellschaft aufgrund
ihrer Ermittlung des Sechs-Monats-Durchschnittskurses einen höheren
gesetzlichen Mindestpreis mit. In diesem Fall wird der Preis unter dem
Angebot dem von der BaFin ermittelten Sechs-Monats-Durchschnittskurs als
gesetzlichem Mindestpreis entsprechen.

Rocket Internet hat mit der Global Founders GmbH, die 61.210.467 Rocket
Internet-Aktien (ca. 45,11 % des Grundkapitals) hält, und mit Herrn Oliver
Samwer in seiner Eigenschaft als Aktionär, der 6.148.683 Rocket
Internet-Aktien (ca. 4,53 % des Grundkapitals) hält, jeweils eine
qualifizierte Nichtandienungsvereinbarung (begleitet jeweils von einer
Depotsperrvereinbarung mit dem depotführenden Finanzinstitut) abgeschlossen,
so dass die von der Global Founders GmbH und Herrn Oliver Samwer gehaltenen
Rocket Internet-Aktien im Zuge des Angebots nicht erworben werden.

Das geplante Angebot sowie die endgültigen Bestimmungen, Bedingungen und
weiteren Regelungen bezüglich des Angebots werden in der Angebotsunterlage
dargelegt, nachdem die BaFin die Veröffentlichung gestattet hat. Die
Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem geplanten Angebot
zusammenhängenden Informationen werden nach dem Ende der außerordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft auf
https://www.rocket-internet.com/investors/share veröffentlicht werden. Das
Angebot unterliegt als öffentliches Delisting-Rückerwerbsangebot keinen
Vollzugsbedingungen, insbesondere keiner Mindestannahmeschwelle.

Gründe für ein Delisting

Ein hinreichender Zugang zu Kapital ist für Rocket Internet auch außerhalb
der Börse gesichert. Wesentlicher Grund für die Börsennotierung eines
Unternehmens ist die Nutzung des Kapitalmarkts als Finanzierungsmöglichkeit.
Dieser Zweck des öffentlichen Kapitalmarkts ist aus Sicht des Vorstands für
die Gesellschaft nicht länger erforderlich. Sollten in Zukunft weitere
Eigenkapitalmittel notwendig oder zur Förderung des Unternehmenszwecks
hilfreich sein, sieht der Vorstand den Zugang zu privatem Kapital als
hinreichend attraktive Finanzierungsmöglichkeit an. Diese erhöhte
Verfügbarkeit von (Wachstums-)Kapital außerhalb des Kapitalmarkts, die
Investitionen in erheblichem Umfang und nahezu unabhängig von Branche und
Größe eines Unternehmens ermöglicht, ist eine Entwicklung der jüngeren
Vergangenheit bzw. ist in den letzten Jahren verstärkt deutlich geworden.
Diese Entwicklung war zum Zeitpunkt des Börsengangs der Gesellschaft noch
nicht abzusehen, so dass sich aus Sicht von Rocket Internet wesentliche
Parameter in Bezug auf deren Börsennotierung nachträglich verändert haben.

Vor diesem Hintergrund ist Rocket Internet nach Einschätzung von Vorstand
und Aufsichtsrat für die Zukunft als nicht börsennotiertes Unternehmen
besser positioniert. Außerhalb des Aktienmarktes kann Rocket Internet bei
langfristigen strategischen Entscheidungen unabhängig von Stimmungen am
Kapitalmarkt einen Iängerfristigen Ansatz verfolgen. Außerdem reduziert sich
durch das Delisting die Komplexität der Geschäftstätigkeit und der
anwendbaren Rechtsvorschriften, wodurch Verwaltungskapazitäten freigesetzt
und Kosten verringert werden können.

Insofern ermöglicht ein Delisting, eine langfristig angelegte
Unternehmensstrategie zu verfolgen. Dies gilt umso mehr, als sich die von
Rocket Internet gegründeten Start-Up Unternehmen, an denen Rocket Internet
heute maßgeblich beteiligt ist, nunmehr und im Unterschied zum Zeitpunkt des
Börsengangs von Rocket Internet überwiegend in einem sehr frühen und weniger
kapitalintensiven Stadium ihrer jeweiligen Entwicklung befinden.

Insgesamt erhöht ein Delisting die strategische und unternehmerische
Flexibilität der Gesellschaft und ermöglicht, auch kurzfristig auf ein
verändertes Marktumfeld oder externe Umstände zu reagieren. Die letzten
Monate haben mit Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus die Bedeutung größerer
Flexibilität im unternehmerischen Handeln nochmals deutlich gemacht.

Außerordentliche Hauptversammlung

Um die Rocket Internet-Aktien, die im Rahmen des Angebots zurückerworben
werden sollen, unter dem Angebot erwerben und einziehen zu können, haben
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossen, eine
außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, die am 24. September 2020
als virtuelle Hauptversammlung nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen
der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
(veröffentlicht im BGBl. vom 27. März 2020 (BGBl. 2020 Teil I Nr. 14, S.
569)) abgehalten werden soll. Vorstand und Aufsichtsrat werden der
Hauptversammlung der Gesellschaft vorschlagen, eine Herabsetzung des
Grundkapitals durch Einziehung von bis zu 69.447.991 eigener Aktien und den
Erwerb dieser Rocket Internet-Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG im Rahmen
des Angebots zu beschließen. Der Beschluss über die Herabsetzung des
Grundkapitals und den vorherigen Erwerb eigener Aktien unter dem Angebot
bedarf der einfachen Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen, sofern
mindestens die Hälfte des Grundkapitals auf der außerordentlichen
Hauptversammlung vertreten ist.

Aktienrückkaufprogramm

Um den Aktionären der Gesellschaft die Möglichkeit zu bieten, bereits vor
Vollzug des Angebots ihre Rocket Internet-Aktien an die Gesellschaft zu
veräußern, hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des
Aufsichtsrats ferner beschlossen, unter Ausnutzung der Ermächtigung durch
die Hauptversammlung vom 15. Mai 2020, bis zu 11.996.721 Rocket
Internet-Aktien (8,84% des Grundkapitals der Gesellschaft) zu einem
Kaufpreis je Rocket Internet-Aktie in Höhe von bis zu EUR 18,57
(vorbehaltlich einer nachträglichen Erhöhung des gesetzlichen Mindestpreises
aufgrund der verbindlichen Berechnung des 6-Monats-Durchschnittskurses durch
die BaFin) über die Börse zurückzukaufen. Der Kaufpreis für eine Rocket
Internet-Aktie entspricht insofern maximal der Angebotsgegenleistung.
Derzeit ist beabsichtigt, die in Rückkäufen erworbenen eigenen Aktien
entweder einzuziehen und das Grundkapital zu reduzieren oder diese
Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit dieser verbundenen Unternehmen zum
Erwerb anzubieten für den Fall, dass von der Gesellschaft gewährte
Aktienoptionen ausgeübt werden. Das Aktienrückkaufprogramm soll am heutigen
Tag beginnen und mit Ablauf des 15. September 2020 enden. Der
außerordentlichen Hauptversammlung am 24. September 2020 wird vorgeschlagen,
eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung von bis zu 10 % der
Rocket Internet-Aktien zu erteilen, die auch nach Beendigung einer
Börsennotierung der Rocket Internet-Aktien ausgenutzt werden kann.

Das Rückkaufprogramm wird durch ein Kreditinstitut ausgeführt im Einklang
mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. April 2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Das
Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit
ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. Die Gesellschaft wird
regelmäßig über die Ausführung des Rückkaufprogramms auf ihrer Webseite
unter der Rubrik Investors/Share informieren.

--- ENDE ---

Kontakt
T: +49 30 300 13 18 68
E: media@rocket-internet.com

Über Rocket Internet

Rocket Internet gründet und entwickelt internetbasierte Geschäftsmodelle.
Unternehmen werden operativ und bei der Expansion in internationale Märkte
unterstützt. Darüber hinaus investiert Rocket Internet strategisch in
komplementäre Internet- und Technologieunternehmen weltweit, um das
Unternehmensnetzwerk auszubauen. Rocket Internets Unternehmen sind in einer
großen Anzahl von Ländern weltweit aktiv. Rocket Internet ist an der
Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISINDE000A12UKK6, RKET) und Teil des
MDAX Index. Weitere Informationen finden Sie unter www.rocket-internet.com.

Haftungsausschluss / Wichtige Hinweise

Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren der Rocket Internet SE ("Rocket Internet") dar. Die endgültigen
Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden in der
Angebotsunterlage mitgeteilt werden, nachdem deren Veröffentlichung durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet worden ist.
Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Rocket Internet wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG) und des Börsengesetzes, und bestimmter, auf grenzüberschreitende
Angebote mit beschränktem Kreis von Aktionären, die ihren Wohnort, Sitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika haben,
anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von
Amerika durchgeführt. Das Angebot soll nicht nach den rechtlichen Vorgaben
anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden.
Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder
Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von
Wertpapieren der Rocket Internet können nicht darauf vertrauen, durch die
Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der
Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit
anwendbar) geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage
beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen
Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen soll weder mittelbar
noch unmittelbar ein Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet
werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht
darstellen würde.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können Rocket Internet oder für sie tätige
Broker außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist
des Angebots unmittelbar oder mittelbar Rocket Internet-Aktien erwerben bzw.
entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für
andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in
bzw. ein Optionsrecht auf Rocket Internet-Aktien gewähren. Diese Erwerbe
können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in
ausgehandelten Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",
"erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon
ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von Rocket
Internet zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf
gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die Rocket Internet nach
bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über ihre
zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und
Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht
im Einflussbereich der Rocket Internet liegen. Diese Erwartungen und in die
Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die
tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten
Aussagen abweichen. Rocket Internet übernimmt keine Pflicht, die in die
Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder
Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu
aktualisieren.

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1125773 01.09.2020

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Quelle: dpa-AFX

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