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DGAP-Adhoc: Vectron Systems AG: Auswirkungen der anhaltenden Lockdown-Maßnahmen auf Vectron Planung 2021 (deutsch)

DGAP-Adhoc: Vectron Systems AG: Auswirkungen der anhaltenden Lockdown-Maßnahmen auf Vectron Planung 2021 (deutsch)
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10.02.2021 ‧ dpa-Afx

Vectron Systems AG: Auswirkungen der anhaltenden Lockdown-Maßnahmen auf Vectron Planung 2021

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DGAP-Ad-hoc: Vectron Systems AG / Schlagwort(e): Planzahlen
Vectron Systems AG: Auswirkungen der anhaltenden Lockdown-Maßnahmen auf
Vectron Planung 2021

10.02.2021 / 21:35 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Münster, 10. Februar 2021: Wie vor kurzem gemeldet, geht die Gesellschaft
davon aus, dass mit Beendigung des Corona-Lockdowns mit einer starken
Nachfrage zu rechnen ist. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass bisher
erst 30 bis 40 Prozent der Zielbranche Gastronomie ihre Kassensysteme gemäß
den neuen gesetzlichen Vorschriften umgestellt hat. Hierauf deuten auch die
im Lockdown relativ guten Umsätze hin, wobei es für Vectron offensichtlich
ist, dass diese ohne die Corona-Maßnahmen erheblich höher ausgefallen wären.
Die Gesellschaft hatte im August letzten Jahres, noch vor Bekanntwerden des
2. Corona-Lockdowns, innerhalb der Mittelfristplanung prognostiziert, dass
sich der Umsatz im Jahr 2021 auf ca. EUR 50,0 Mio. bei einer gleichzeitigen
EBITDA-Marge von 20 Prozent erhöhen wird.
Da die Politik heute den Lockdown wiederum verlängert hat und keine klaren
Aussagen zur endgültigen Beendigung der aktuellen Lockdown-Maßnahmen machen
konnte, ist die ursprüngliche Planung für das Jahr 2021 zunehmend mit
Unsicherheiten behaftet. Aus diesem Grund hält es die Gesellschaft jetzt für
geboten, diese jetzt schon vorsichtshalber zurückzuziehen.
Der Vorstand begründet seine dennoch positive Einschätzung für die Zeit nach
dem Lockdown mit einem aufgestauten Nachholbedarf und mit dem weiterhin
gültigen Einführungsstichtag zum 01.04.2021 für die verpflichtende
Umstellung der Kassensysteme auf die neuen steuerlichen Regelungen. Viele
Betriebe haben wegen der Schließungen die hierfür notwendigen Investitionen
ausgesetzt, müssten dies aber nach Wiedereröffnung umgehend nachholen.

Kontakt:
Vectron Systems AG
Tobias Meister
Willy-Brandt-Weg 41
48155 Münster, Germany
phone +49 (0) 2983 908121
mobile +49 (0) 170 2939080
fax +49 (0)251 2856-560
tobias.meister@vectron.de

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Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale),
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Quelle: dpa-AFX

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