Glyphosat, PCB und jetzt erneut negative Nachrichten rund um Dicamba: Ein US-Gericht hebt die Zulassung für das Produkt Xtendimax von Bayer auf. Darüber hinaus betrifft der Entzug der Zulassung Enginia von BASF und Tavium von Syngenta. Der Grund dafür sind laut Gerichtsdokumenten festgestellte Fehler der US-Umweltbehörde im Zulassungsprozess der Unkrautvernichter mit Dicamba.
Die EPA hatte den Unkrautvernichter Dicamba 2020 trotz Kritik für weitere fünf Jahre genehmigt. Das neue Urteil sorgt nun für Verunsicherung, auch bei Landwirten, die sich für die Pflanzsaison bereits mit dem Mittel sowie mit Saatgut, das dagegen resistent ist, eingedeckt haben. Analyst Richard Vosser von der Bank JPMorgan sieht allerdings eher für 2025 Gewinnrisiken für Bayer. Die EPA schaut sich das Urteil nun erst einmal an.
Bereits 2020 war der Verkauf von Dicamba in den USA nach Klagen juristisch vorübergehend untersagt worden. Ein Gericht in San Francisco hatte dem Umweltamt damals Fehler bei der ursprünglich 2018 erteilten Zulassung attestiert und dem Mittel die Registrierung entzogen. Die EPA betonte damals, dass die nun erteilte Genehmigung mit neuen Kontrollmaßnahmen einhergehe, die eine sichere und umweltschonende Anwendung der Produkte gewährleisten solle.
"Während die EPA wahrscheinlich ein paar Tage brauchen wird, um das Urteil zu beurteilen, könnte es letztendlich im schlimmsten Fall dazu führen, dass Dicamba vom US-Markt genommen wird", schrieb JPMorgan-Analyst Vosser in einer ersten Einschätzung am Mittwochabend.
Vor Kurzem musste Bayer erst einen Rückschlag in der Causa Glyphosat hinnehmen. US-Geschworene haben einen Kläger, der wegen Glyphosat angeblich an Krebs erkrankt sei, einen Betrag von satten 2,2 Milliarden Dollar zugesprochen.
Bayer kommt nicht zur Ruhe. Erneut sind Rechtsstreitigkeiten ein Belastungsfaktor für die Leverkusener. Es bleibt dabei: Sowohl charttechnisch als auch fundamental drängt sich bei der optisch günstigen Aktie, die auf einem Mehrjahrestief notiert, kein Einstieg auf.
(Mit Material von dpa-AFX)
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Der Autor hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: BASF.