Der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer zieht in einem Verfahren um angebliche Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter vor das höchste Gericht des US-Bundesstaates Kalifornien. Damit gehen die Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in den USA – erwartungsgemäß – in die nächste Runde. Eine nachhaltige Lösung der Problematik lässt allerdings weiter auf sich warten.
Erste Klage im Fokus
Hierbei geht es um den ersten Fall mit dem Kläger Dewayne Johnson. Erst im Juli hatte ein Berufungsgericht in San Francisco den Schaden- und Strafschadenersatz, den ein Geschworenengericht Johnson im Jahr 2018 zugesprochen hatte, von ursprünglich 289 Millionen auf 20,5 Millionen Dollar (17,2 Millionen Euro) reduziert. Bayer hatte die Entscheidung als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet, aber ebenso betont, das Urteil sei nicht mit der Rechtslage vereinbar. Ein Gang vor den Obersten Gerichtshof Kaliforniens war daher erwartet worden.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts stehe im Konflikt mit dem Bundesrecht, argumentierte Bayer im Zuge der Einreichung des Berufungsantrages am Dienstag (Ortszeit) in San Francisco. Der Oberste Gerichtshof soll nun klären, ob ein Hersteller unter dem Staatsprodukthaftungsrecht überhaupt dafür haftbar gemacht werden kann, wenn keine Krebswarnung auf einem Produkt angebracht wird. Denn: Das Bundesrecht erlaube eine solche Warnung nicht. In diesem Zusammengang verweist Bayer auch immer wieder auf die Unterstützung durch die US-Regierung und ihr Umweltamt EPA, die Glyphosat weiterhin nicht als krebserregend einstuften.
Dass Bayer im Fall Johnson in Berufung geht, war zu erwarten. Das Hin und Her in der Causa Glyphosat belastet den Aktienkurs massiv. Denn nach wie vor ist nicht klar, welche Kosten diesbezüglich auf die Leverkusener zukommen. Ohnehin sitzt das Unternehmen auf einem Berg von 36 Milliarden Euro an Nettoschulden. Anleger gehen das Risiko derzeit nicht ein und meiden die Aktie.
(Mit Material von dpa-AFX)