In den USA hat die Deutsche Telekom vor Gericht erst einen wichtigen Sieg eingefahren. Die Tochter T-Mobile US darf mit Sprint kooperieren, der Wettbewerb wird durch die Fusion nicht zu stark beeinträchtigt. In Deutschland dagegen klagt die Telekom nun selbst – gegen die Übernahme von Unitymedia durch Vodafone.
Im Juli 2019 hatte die EU-Kommission den Milliardendeal genehmigt. Vodafone übernimmt demnach die Netze von Unitymedia, das bislang die Netze in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden Württemberg tätigt war. Es entsteht erstmals wieder ein bundesweit aktiver Kabelnetzbetreiber, der knapp 14 von insgesamt rund 17 Millionen Kabelhaushalten versorgt.
Die Deutsche Telekom hat dagegen genau wie die kleineren Netzbetreiber Tele Columbus und Netcologne Klage eingereicht. Das bestätigte die EU dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag. Man wollen die Nachteile für Vodafone-Wettbewerber, Verbraucher und Inhalteanbieter auf den deutschen Märkten so weit wie möglich begrenzen, begründete Telekom-Sprecher Henrik Schmitz den Schritt gegenüber dem epd.
„Die Marktmacht der fusionierten Kabelnetzanbieter gegenüber der deutschen Wohnungswirtschaft wird zementiert, künftiger Wettbewerb praktisch ausgeschlossen“, so Schmitz. Es ergäben sich „verschiedene, gravierende Wettbewerbsnachteile“, die von der EU-Kommission nur unzureichend beachtet wurden.
Es erscheint fraglich, ob die Telekom die Genehmigung der EU noch kippen kann. Die US-Fusion und der eigene Ausbau des 5G-Netzes in Deutschland bleiben aber ohnehin die bestimmenden Themen, die auch der Aktie neue Impulse liefern sollen. Investierte Anleger bleiben unverändert an Bord.
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die durch die durch die Publikation etwaig resultierende Kursentwicklung profitieren: Deutsche Telekom.