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Zoom: Darum verbietet Elon Musk den Videodienst

Zoom: Darum verbietet Elon Musk den Videodienst
Foto: Shutterstock
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03.04.2020 ‧ Pierre Kiren

Zoom bietet Nutzern die Möglichkeit, Videokonferenzen durchzuführen. Mit Zoom sind Videokonferenzen in Sekunden eingerichtet – Teilnehmer müssen sich nicht einloggen oder für die gleiche Organisation tätig sein. Gleichzeitig offenbarte der massive Nutzeranstieg jedoch einige Schwachstellen in der Anwendung.

In der jüngsten Vergangenheit häuften sich Beschwerden darüber, dass Zoom nicht die nötigen Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien einhalte. Das veranlasste auch Elon Musk dazu, seinen Mitarbeitern bei SpaceX die Video-App zu verbieten. Auch die Nasa, einer der größten Kunden von SpaceX, untersagte daraufhin seinen Angestellten, den Videodienst zu verwenden. Das FBI in Boston hat am Montag ebenfalls eine Warnung ausgesprochen.

Phänomen „Zoombombing“

Wegen der Corona-Pandemie finden zunehmend Schulunterricht, Vorlesungen, Besprechnungen und auch Wahlkampfveranstaltungen über Zoom statt. Das motivierte Querulanten dazu, den virtuellen Veranstaltungen beizutreten und diese zu sabbotieren. Möglich ist das, weil Zoom-Videos keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zwischen den Nutzern benutzt – das birgt große Sicherheitslücken. Mittlerweile ermittelt auch die Staatsanwaltschaft.

Zoom schließt Sicherheitslücke nach Kritik

Der Firmenchef Eric Yuan versicherte heute in einem Blogeintrag, die Sicherheitslücke geschlossen zu haben. Zudem entfernte Zoom die umstrittene Funktion, die dem Organisator einer Videokonferenz erlaubt, zu kontrollieren, welche Teilnehmer die App im Vordergrund haben und welche sich mit anderen Dingen beschäftigen.

Laut Yuan waren im März bis zu 200 Millionen Nutzer an einem Tag auf der Plattform aktiv, was zu unvorhergesehen Problemen führte.

Zoom Video Commun... (WKN: A2PGJ2)

Der Kurs hat sich seit Jahresanfang mehr als verdoppelt. Mit einem KGV von 272 für 2020 ist die Aktie sehr teuer. Zwar wächst Zoom kräftig, doch ein echter Burggraben fehlt, um die hohe Bewertung zu rechtfertigen. Mit dem Rechtsproblem steht dem Unternehmen eine Sammelklage bevor – die Aktie ist kein Kauf.  

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