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Foto: Wirecard
19.10.2019 Nikolas Kessler

Wirecard: Jetzt ist Schluss!

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Wirecard

Die Vorwürfe der Financial Times (FT) wegen angeblichen Bilanzbetrugs lasten schwer auf der Wirecard-Aktie. Damit soll nun ein für alle Mal Schluss sein: Medienberichten zufolge will der Vorstand noch am Wochenende eine Sonderprüfung der Bilanzen in Auftrag geben.

Wirecard steht offenbar kurz vor der Mandatierung eines Sonderprüfers. Das meldete das Manager Magazin am Freitagabend und beruft sich dabei auf zwei mit den Plänen vertrauten Personen. Dem Bericht zufolge soll noch am Wochenende der Beschluss für eine Sonderprüfung durch eine führende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fallen.

Das neue Mandat werde ein anderer Top-Wirtschaftsprüfer als der reguläre Wirecard-Auditor EY erhalten, um dem externen Prüfbericht die größtmögliche Glaubwürdigkeit zu verleihen, hieß es weiter. Das Unternehmen sei bestrebt, die Sonderprüfung und den Namen des externen Auditors bereits Anfang der kommenden Woche bekanntzugeben. Eine Bestätigung durch das Unternehmen steht bislang noch aus.

CEO Braun unter Zugzwang

Mit einer ganzen Serie von Negativ-Berichten sät die Financial Times seit Längerem Zweifel an den Bilanzierungs- und Geschäftspraktiken des DAX-Konzerns. Nach dem jüngsten Angriff am Dienstag ging es für die Wirecard-Aktie auf Wochensicht um über 20 Prozent abwärts. Da es dem Unternehmen bislang nicht gelungen ist, die Vorwürfe vollständig zu zerstreuen, hatten Aktionärsschützer, Großaktionäre und Branchenexperten eine Sonderprüfung ins Spiel gebracht.

Die Meldung über eine bevorstehende Sonderprüfung hat der Wirecard-Aktie am Freitagabend im nachbörslichen Handel bei Tradegate zwischenzeitlich ein Plus von rund zwei Prozent beschert. Den Xetra-Handel hatte sie zuvor jedoch über sechs Prozent schwächer beendet – trotz des zuvor verkündeten Aktienrückkaufs.

Wirecard (WKN: 747206)

DER AKTIONÄR wertet eine Sonderprüfung als wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz. Im besten Fall kann Wirecard der FT damit den Wind aus den Segeln nehmen und das Vertrauen der Anleger zurückgewinnen. Spannend wird nun, wie umfangreich die Prüfung ausfallen soll und wie viel Zeit sie in Anspruch nehmen wird.  

Hinweis nach §34 WPHG zur Begründung möglicher Interessenkonflikte: Aktien oder Derivate, die in diesem Artikel besprochen / genannt werden, befinden sich im "Real-Depot" von DER AKTIONÄR.


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