War das der große Befreiungsschlag? Nachdem sich Wirecard am späten Donnerstagabend positiv zum Stand der laufenden Bilanz-Sonderprüfung geäußert hatte, ist die Aktie am Morgen zunächst massiv angesprungen. Der Vorsprung ist allerdings schnell wieder geschmolzen.
Eine Unternehmensmeldung, wonach die Sonderprüfung der Bücher mit Blick auf das Singapur-Geschäft als „weitestgehend abgeschlossen“ sei und „aus heutiger Sicht keine substanziellen Feststellungen ergeben“ habe, ließ die Wirecard-Aktie am Freitagmorgen in der Spitze um fast 30 Prozent nach oben schießen.
Knapp zwei Stunden nach Xetra-Handelsstart ist das Kursplus allerdings auf gute neun Prozent zusammengeschrumpft. Das genügt zwar immer noch für die Pole Position im DAX, der Kurs notiert nun aber wieder deutlich unterhalb der 100-Euro-Marke.
Die Anleger, die den Ergebnissen der Bilanzprüfung seit Monaten entgegenfiebern, werten das jüngste Update zweifelsohne als gutes Zeichen. Ein Teil der Untersuchung läuft allerdings noch und wird sich bis weit in den April hineinziehen. Aus diesem Grund hat Wirecard auch die Bilanzpressekonferenz vom 8. auf den 30. April verschoben (DER AKTIONÄR berichtete). Ein gewisses Maß an Unsicherheit bleibt damit bestehen.
Zudem bleiben die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Gesamtmarkt ein enormer Risikofaktor für die weitere Entwicklung der Aktie. Alleine am Vortag war die Wirecard-Aktie im extrem schwachen DAX bis auf 83,50 Euro abgesackt. Die Meldung über eine neue Partnerschaft mit Klarna ist dabei völlig untergegangen.
Ungünstiger Zeitpunkt
Dass die positiven News zur KPMG-Prüfung nun ebenfalls mitten in die heftigen Corona-Turbulenzen an den Märkten fallen, ist unglücklich. Dreht der Markt im Tagesverlauf weiter ins Minus, könnte auch der Vorsprung der Wirecard-Aktie weiter abschmelzen. Nach den enormen Kursverlusten der vergangenen Tage kann auch das knapp zehnprozentige Kursplus am Freitagvormittag kaum etwas am trüben Chartbild ändern. DER AKTIONÄR bleibt aber langfristig bullish für die Wirecard-Aktie.
Hinweis nach §34 WPHG zur Begründung möglicher Interessenkonflikte: Aktien oder Derivate, die in diesem Artikel besprochen / genannt werden, befinden sich im "Real-Depot" von DER AKTIONÄR.