Varta hat die nächste Hürde genommen: Der angeschlagene Batteriehersteller hat mitgeteilt, dass die Mehrheit der abstimmenden Gruppen im heutigen Erörterungs- und Abstimmungstermin dem von der Gesellschaft vorgeschlagenen Restrukturierungsplan nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zugestimmt hat.
AKTIONÄR-Leser wissen: Der Restrukturierungsplan sieht als Teil der finanziellen Sanierung unter anderem eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf null Euro vor. Dies führt zu einem kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft und zum Erlöschen der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft. Daher hat die Gruppe der sich im Streubesitz befindlichen Aktionäre vor Gericht auch gegen den Restrukturierungsplan gestimmt.
Zudem wird die Gesellschaft neues Eigenkapital aus einer Bar- und Sachkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss erhalten. Zudem soll im Rahmen eines Schuldenschnitts die bestehende Schuldenlast spürbar reduziert werden und durch die Aufnahme eines neuen vorrangigen Kredits die Deckung des Liquiditätsbedarfs gesichert werden. Diese Maßnahmen sollen eine nachhaltige Finanzierung der Gesellschaft herbeiführen und sie zukunftsfähig aufstellen.
Der Vorstand der Gesellschaft rechnet noch in diesem Jahr mit dem Erlass des Planbestätigungsbeschlusses durch das zuständige Amtsgericht - Restrukturierungsgericht - Stuttgart. Sobald der Restrukturierungsplan rechtskräftig wird, erfolgt dem Vernehmen nach kurz drauf das Delisting der Aktie.
Nicht nur der Fall Varta zeigt, dass bei Sanierungen unter StaRUG-Anwendung die Kleinaktionäre, die das bisherige Wachstum einer Gesellschaft zum Teil über viele Jahre mitfinanziert haben, am Ende leer ausgehen. Eine Lücke im Gesetz, die die Politik zeitnah schließen sollte – auch wenn dies für die Varta-Aktionäre vermutlich zu spät kommen dürfte. Anleger beobachten die Entwicklung weiter nur von der Seitenlinie.
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