Angesichts der drohenden Enteignung der Varta-Kleinaktionäre haben einige Anteilseigner dem Vernehmen nach unter der Führung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ihr entschädigungsloser Ausschluss des Bezugsrechts bei der Sanierung des angeschlagene Batteriekonzerns verstoße laut SdK gegen die Eigentumsgarantie. Nächste Woche steht zudem der nächste offizielle Termin auf der Agenda.
AKTIONÄR-Leser wissen: Varta strauchelt bereits seit einiger Zeit – und will im Überlebenskampf die Alt-Aktionäre im Rahmen eines Restrukturierungsplans aus dem Unternehmen drängen. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) soll das ermöglichen.
In einem StaRUG-Verfahren können die Interessen der Aktionäre ausgehebelt werden. Angetrieben vom Hauptaktionär Michael Tojner, der 50,1 Prozent der Anteile halte, solle das Kapital des börsennotierten Unternehmens herabgesetzt und danach eine Kapitalerhöhung realisiert werden, an denen die Publikumsaktionäre nicht teilnehmen dürften, kritisieren die Anlegerschützer. Der Großaktionär dürfe hingegen als einziger Altaktionär an der Kapitalerhöhung von Varta teilnehmen. Dieses Vorgehen des Aufsichtsratsvorsitzenden Tojner ist aus Sicht der SdK treuwidrig und aktionärsfeindlich. Diese Methode der Sanierung durch Enteignung ist mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes (Artikel 14) nicht zu vereinbaren. Die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde werden in Finanzkreisen aber als eher gering eingestuft.
Zuletzt hatte das Amtsgericht Stuttgart für den kommenden Montag (25. November) im Hotel Le Meridien einen sogenannten Erörterungs- und Abstimmungstermin im StaRUG-Verfahren bestimmt. Dabei sollen die Sanierungsvereinbarungen geprüft werden. Die einzelnen Gläubiger-Gruppen müssen dann auch über die Einigung abstimmen. Die Mehrheit hat allem Anschein nach bereits ihre Zustimmung angekündigt. Sobald der Restrukturierungsplan dann rechtskräftig wird – früheren Angaben zufolge könnte das dann spätestens Ende Januar 2025 der Fall sein – erfolgt dem Vernehmen nach kurz drauf das Delisting der Aktie.
Das AKTIONÄR-Fazit hat Bestand: Auch wenn die Aktie in den nächsten Tagen noch einmal zum Spielball der Zocker werden könnte, beobachten Anleger das Geschehen weiter nur von der Seitenlinie.
(Mit Material von dpa-AFX)