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Uber: Gericht sagt „Nein!“ zum Geschäftsmodell

Uber: Gericht sagt „Nein!“ zum Geschäftsmodell
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19.12.2019 ‧ Benedikt Kaufmann

Eine weitere Schlappe für Uber: Das Landgericht Frankfurt hat dem Fahrdienstleiter untersagt, in Deutschland Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmer zu vermitteln. Das Urteil drückt vorbörslich auf den Kurs der Uber-Aktie.

Laut Urteil ist Uber als „Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes“ anzusehen, der zur Geschäftstätigkeit über eine entsprechende Konzession verfügen müsse. „Diese Konzession hat Uber unzweifelhaft nicht“, sagte Richterin Annette Theimer in der Urteilsbegründung.

Zur Feststellung der Unternehmereigenschaft sei dabei die „Sichtweise der Fahrgäste" entscheidend. Uber nehme die Aufträge entgegen, entscheide über die Auswahl der entsprechenden Fahrer und bestimme den Fahrpreis. Dass sich Uber selbst nur als Vermittler von Dienstleistungen an selbstständige Mietwagen-Unternehmer sehe, entnehme man lediglich dem Kleingedruckten, was den normalen Fahrgast aber in der Regel nicht interessiere.

 „Wir begrüßen das Urteil, denn das Landgericht Frankfurt hat klargestellt, dass das System Uber in Deutschland rechtswidrig ist“, erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann. „Wir fordern Uber auf, seine illegale Tätigkeit unverzüglich einzustellen.“

Aus Sicht von Uber wurden lediglich einzelne Aspekte des Vermittlungsmodells beanstandet und die Firma betont, dass man in Deutschland nur mit professionellen und lizenzierten Mietwagen- und Taxiunternehmen zusammenarbeite.

Das US-Unternehmen kann beim Oberlandesgericht Frankfurt in Berufung gehen. „Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschland weiterhin zuverlässig anbieten zu können“, sagte ein Uber-Sprecher.

Das Urteil ist ein weiterer Rückschlag für das Geschäftsmodell von Uber in Europa. Erst vergangenen Monat hatte die Londoner Transportbehörde dem US-Konzern seine Geschäftslizenz entzogen, weil Uber weder einen ausreichenden Identitätsnachweis für seine Fahrer noch die Sicherheit seiner Passagiere gewährleisten könne.

Die Probleme in Europa sind eine zusätzliche Last für die schleppende internationale Expansion von Uber. Solange jedoch im Kerngeschäft keine neuen profitablen Wachstumsmärkte außerhalb der USA erschlossen werden können, sieht DER AKTIONÄR für Ubers langfristiges Wachstum schwarz. Die Aktie ist kein Kauf.

UBER TECH. (WKN: A2PHHG)

Mit Material von dpaAFX.

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