Auf 3,21 Milliarden Euro und damit um 14 Prozent ist der Umsatz bei Steinhoff gegenüber dem Vorjahresquartal gewachsen. Reaktion der Aktie: Gut 24 Prozent lag Steinhoff am letzten Handelstag der Woche an der Frankfurter Börse letztendlich im Plus. Der Kurs kratzt damit aber gerade mal wieder an der Zwei-Cent-Marke.
Ohnehin ist die Nachricht objektiv ziemlich egal. Wie berichtet, wird sich am 22. März auf der Steinhoff-Hauptversammlung entscheiden, ob Anleger ihrer Quasi-Enteignung zustimmen. Im Vorfeld könnten Anlegerschützer eventuell noch versuchen, mit einer Sonderprüfung gegen das Management vorzugehen, weil fragwürdig ist, ob das Steinhoff-Team mit dem umstrittenen Vorschlag im Interesse seiner Aktionäre handelt.
Lange Zeit hatte Steinhoff kommuniziert, dass Schulden unter anderem durch Teilverkäufe von Vermögenswerten abgebaut werden sollten. Nun bleibt Anlegern hauptsächlich noch die Hoffnung, dass sich eine Mehrheit findet, die den Enteignungsvorschlag ablehnt. Die Idee dahinter: Die Gläubiger haben an einem Insolvenzverfahren womöglich kein sonderliches Interesse, weil sonst Verlustvorträge für Steinhoff wegfallen würden und Vermögenswerte, die wachsen und den Gläubigern gehören könnten, womöglich verscherbelt werden würden. Mit anderen Worten: Eine Insolvenz wäre aus Gläubigersicht womöglich das schlechtere Geschäft, als den Anlegern zumindest etwas mehr entgegenzukommen.
Die Gläubiger könnten also womöglich die geplante 80-Prozent-Verwässerung der Aktionäre aufweichen oder gar versuchen, den Altanlegern für ein paar Cent mehr ihre Anteile abzukaufen. Zumal viele Anleger womöglich ohnehin angesichts des Kursverlaufs weichgekocht sind, nachdem noch vor einigen Monaten ein überraschendes Happy End zumindest nicht ganz unmöglich zu sein schien.
Das Nachbesserungs-Szenario ist durch die jüngste Umsatz-Meldung weder wahrscheinlicher noch unwahrscheinlicher geworden. Insofern ist die Kursbewegung lediglich als normale Volatilität bei einer Zocker-Aktie wie Steinhoff einzuordnen. Zahlen zu Gewinnen oder Verlusten gab es – wie gewohnt – nicht. Das (rechtliche) Risiko ist praktisch kaum überschaubar.