Wegen eines Formfehlers drohte der Aktie von Coinbase nur wenige Tage nach dem Börsengang das vorläufige Delisting an deutschen Handelsplätzen. Das konnte jedoch in letzter Minute abgewendet werden, teilte die Deutsche Börse am Donnerstag mit.
„Anleger können die Aktien von Coinbase weiterhin – ohne Unterbrechung – in Frankfurt und auf Xetra handeln. Coinbase hat auf unsere Anfrage hin unmittelbar den notwendigen LEI-Code beantragt und diesen an uns übermittelt“, heißt es in einem Statement der Deutschen Börse vom heutigen Donnerstag. Die fehlenden Stamm- bzw. Kennzeichnungsdaten seien jetzt verfügbar. Somit müsse der Handel für diese Aktie nicht wie angekündigt zum Freitag, den 23. April 2021, eingestellt werden.
Auf Nachfrage des AKTIONÄR hatte Coinbase erklärt, dass man die Angelegenheit „so schnell wie möglich“ lösen werde. Dass es so schnell geht und die Aktie auch in Deutschland ohne Unterbrechung handelbar bleibt, ist dann doch eine positive Überraschung.
Die Coinbase-Aktie kann ihre Verluste daraufhin begrenzen und sich etwas vom Vortagestief bei 250,50 Euro absetzen. Im vorbörslichen US-Handel deutet sich aber eine Fortsetzung der Gewinnmitnahmen nach dem starken Börsendebüt in der Vorwoche an.
Angesichts der Mittel- und Langfristperspektive rät DER AKTIONÄR spekulativen Anleger, sich mit einem Abstauberlimit bei rund 200 Euro auf die Lauer zu legen.