Nur wenige Tage nach dem Börsendebüt in der Vorwoche soll der Handel mit den Aktien von Coinbase hierzulande am Freitag wieder eingestellt werden – zumindest vorübergehend. Die Deutsche Börse hat am Mittwoch entsprechende Schritte angekündigt. Grund sei ein Formfehler bei der Zulassung zum Handel. Inzwischen hat sich auch das betroffene Unternehmen selbst geäußert.
„Wir sind uns des administrativen Fehlers bewusst, der es nötig macht, dass Coinbase bestimmte Dokumente an einigen europäischen Börsen nachreicht“, teilte eine Unternehmenssprecherin auf Nachfrage des AKTIONÄR am Mittwochabend mit. Man arbeite daran, die Angelegenheit „so schnell wie möglich zu lösen. Bislang habe es keine Unterbrechungen im Handel mit Coinbase-Aktien gegeben, heißt es in dem knappen Statement weiter.
Eine Unterbrechung droht aber bereits Ende der Woche, denn Börsenbetreiber Deutsche Börse hat am Mittwoch angekündigt, die Papiere von Coinbase am Freitag vom Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse und auf Xetra auszusetzen. Die Handelsplattformen Lang & Schwarz und Tradegate planen analoge Schritte. Grund ist ein Fehler bei der Vergabe des sogenannten LEI Codes – einer Referenznummer, die für die Zulassung zum Handel in Europa unerlässlich ist.
Ob es Coinbase gelingt, rechtzeitig eine neuen LEI Code zu beantragen und so das vorübergehende Delisting in Deutschland abzuwenden, ist fraglich. Konkretere Nachfragen zum weiteren Zeitrahmen und den Hintergründen der Panne blieben seitens Coinbase unbeantwortet.
Auch wenn es sich nur um einen formalen Fehler handelt, der schnell behoben sein dürfte: Das drohende Delisting in Deutschland sorgt für Unsicherheit unter den Aktionären und lastet auf dem Kurs der Coinbase-Aktie – ebenso wie die kurzfristige Konsolidierung am Kryptomarkt.
Da sich an den mittel- und langfristigen Aussichten im operativen Geschäft nicht geändert hat, hält DER AKTIONÄR zunächst am Abstauberlimit bei 200 Euro fest.