Der Bayer-Konzern sieht sich mit den verschiedensten Rechtsstreitigkeiten konfrontiert. Am medial präsentesten sind sicherlich die Probleme rund um den Unkrautvernichter Glyphosat und die PCB-Chemikalien. In den USA muss sich Bayer nun einer Kartellklage wegen des Vorwurfs der Wettbewerbsverzerrung stellen.
Wie das Handelsblatt bereits in der vergangenen Handelswoche berichtet hat, beziehen sich die Vorwürfe auf konkurrierende Zecken- und Flohmittel. Ein Bezirksgericht in Kalifornien ließ laut dem Bericht am Mittwoch eine entsprechende Klage des Tierarzneimittelherstellers Tevra zu.
Ein Geschworenengericht müsse nun prüfen, ob die inzwischen an Elanco Animal Health verkaufte Tiergesundheitssparte von Bayer mit Einzel- und Großhändlern gemeinsame Sache gemacht habe, um den Verkauf der günstigeren Generika von Tevra zu erschweren, heißt es. Bayer bestreite jegliches Fehlverhalten, so das Handelsblatt.
Im Jahr 2019 hat sich Bayer von seiner Tiergesundheitssparte getrennt und diese an Elanco Animal Health für insgesamt 7,6 Milliarden Dollar verkauft. Der Veräußerungspreis beinhaltete eine Barkomponente in Höhe von 5,3 Milliarden Dollar, den Rest erhielt Bayer in Form von Elanco-Aktien.
Der Verkauf stand im Einklang mit einer Reihe von Portfoliomaßnahmen nach der milliardenschweren Übernahme von Monsanto. Unter anderem verkauften die Leverkusener bestimmte Consumer-Health-Marken oder die Beteiligung in Höhe von 60 Prozent am Chemiepark Currenta.
Die Kartellklage ist zwar negativ zu werten, sollte allerdings keine größeren Auswirkungen auf den Bayer-Konzern haben. In der kommenden Handelswoche sollten Anleger hingegen vor allem die Zahlen zum ersten Quartal im Auge behalten, die am 14. Mai (Dienstag) veröffentlicht werden. Anleger beobachten die weiteren Entwicklungen vorerst von der Seitenlinie aus.
Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bayer.