Im Streit über bienenschädliche Insektizide ist der Agrarchemie-Riese Bayer vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Der EuGH wies am Donnerstag Einsprüche des DAX-Unternehmens gegen ein Urteil erster Instanz zum Verbot bestimmter sogenannter Neonikotinoide zurück.
Es geht um die beiden von der Bayer-Gruppe produzierten Mittel Clothianidin und Imidacloprid. Die EU-Kommission hatte den Verkauf 2013 beschränkt, zusammen mit einem dritten Neonikotinoid - Thiamethoxam des Herstellers Syngenta. Das EU-Gericht bestätigte dies im Mai 2018. Bayer ging in die nächste Instanz, Syngenta nicht.
"Unbegründet"
Der EuGH wies die Rechtsmittel zurück beziehungsweise nannte sie unbegründet. Die höchsten EU-Richter wiesen unter anderem darauf hin, dass inzwischen noch schärfere Auflagen für die beiden Bayer-Produkte eingeführt wurden, ohne dass das Unternehmen dagegen geklagt habe.
Der Bund für Umwelt- und Naturschutz begrüßte das Luxemburger Urteil als Sieg der Vernunft. "Neonikotinoide gefährden Bienen und andere Insekten enorm und sind mitverantwortlich für das dramatische Insektensterben", erklärte der Umweltverband. "Der Schutz der Artenvielfalt ist absolut unvereinbar mit der Aufhebung des Verbots von hochwirksamen Nervengiften für Bienen und Wildbienen." Auch Greenpeace begrüßte das EuGH-Urteil.
Das Scheitern vor dem EuGH ist für Bayer ein kleiner Rückschlag, aber kein Beinbruch. Die Meldung hat keinen nennenswerten Einfluss auf den Aktienkurs des Unternehmens. Viel wichtiger wäre eine nachhaltige, bezahlbare Lösung im Glyphosat-Rechtsstreit. DER AKTIONÄR hält an seiner Einschätzung fest: Aufgrund des nach wie vor bestehenden Risikos durch die Causa Glyphosat wird von einem mittel- bis langfristigen Einstieg vorerst abgeraten.
(Mit Material von dpa-AFX)